Was ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096:2014-05 (Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen) ist eine schriftliche, auf das jeweilige Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln zum Verhalten im Brandfall und zur Brandverhütung. Sie gliedert sich in drei aufeinander abgestimmte Teile: Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B für Beschäftigte und Bewohner ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Ob sie erforderlich ist, ergibt sich nicht aus der Norm selbst, sondern aus dem Arbeitsschutzrecht, den Sonderbauvorschriften der Länder sowie Auflagen von Behörde und Versicherer; überprüft und bei Bedarf aktualisiert wird sie in der Regel mindestens alle zwei Jahre (Stand: Juli 2026).
Was ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Eine Brandschutzordnung ist eine schriftliche, auf das jeweilige Objekt zugeschnittene Zusammenstellung von Regeln, die das Verhalten von Personen im Brandfall festlegen und Bränden vorbeugen sollen. Maßgeblich für Aufbau und Inhalt ist die DIN 14096:2014-05 (Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen), die Gliederung, Reihenfolge der Themen und inhaltliche Mindestanforderungen der drei Teile beschreibt. Diese Ausgabe fasst die zuvor dreiteilige Normenreihe (DIN 14096-1 bis DIN 14096-3, jeweils 2000-01) in einem Dokument zusammen, behält aber die bewährte Unterteilung in Teil A, Teil B und Teil C bei.
Die Norm regelt nicht, ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, sondern ausschließlich, wie sie aufzubauen und auszuhängen ist, wenn sie erstellt wird. Ziel der Dreiteilung ist es, unterschiedliche Personengruppen zielgruppengerecht anzusprechen – von allen Personen im Gebäude über die Beschäftigten bis zu Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Brandschutzordnung ist damit ein zentraler Baustein des organisatorischen Brandschutzes und ergänzt den baulichen und den anlagentechnischen Brandschutz.
Teil A wird als Aushang öffentlich sichtbar angebracht, während Teil B und Teil C den jeweiligen Personengruppen als Dokument zur Verfügung gestellt werden. In der Praxis ist die Brandschutzordnung eng mit weiteren Brandschutzunterlagen verzahnt, etwa mit dem Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601, auf den Teil A und Teil B verweisen. Die derzeit gültige Ausgabe der Norm stammt aus Mai 2014; eine neuere veröffentlichte Fassung lag zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht vor.
Verantwortlich für Vorhandensein, Vollständigkeit und Aktualität der Brandschutzordnung ist in der Regel der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber der baulichen Anlage. Er kann die Erstellung an fachkundige Personen oder spezialisierte Dienstleister übertragen, bleibt organisatorisch aber weiterhin in der Verantwortung.
- Maßgebliche Norm: DIN 14096:2014-05 (Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen)
- Fasst die früheren Teile DIN 14096-1 bis -3 (2000-01) in einer Fassung zusammen
- Dreiteiliger Aufbau: Teil A (Aushang), Teil B (Beschäftigte), Teil C (besondere Aufgaben)
- Die Norm regelt den Aufbau, nicht die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung
- Zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes
- Teil A wird ausgehängt, Teil B und C werden als Dokument bereitgestellt
- Enge Verzahnung mit Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
- Verantwortung für Aktualität liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber
Quellen: DGWZ — DIN 14096 Brandschutzordnung: Ausgabe 2014-05, Aufbau der Teile A, B und C sowie Prüfung , Baunormenlexikon — DIN 14096, Ausgabe 2014-05: Titel, Geltung und ersetzte Vorgängerausgaben , FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall
Brandschutzordnung Teil A, B und C: Für wen gelten sie und was steht drin?
Teil A ist der Aushang und richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, also auch an Besucher, Kunden und Gäste. Er umfasst höchstens eine Seite im Format mindestens DIN A4 und folgt einem festgelegten Layout, in der Regel mit rotem Rand und mit Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Der Inhalt besteht aus schlagwortartigen Anweisungen in fester Reihenfolge – etwa Ruhe bewahren, Brand melden (Notruf 112), in Sicherheit bringen und Löschversuch unternehmen. Teil A ist an gut sichtbaren Stellen wie Fluren, Treppenräumen und Eingangsbereichen auszuhängen.
Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben, insbesondere an die Beschäftigten und an Bewohner. Er wird ihnen ausgehändigt oder zugänglich gemacht und nicht ausgehängt. Die Gliederung ist in der Norm in einer festen Reihenfolge vorgegeben und umfasst unter anderem Einleitung, Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, besondere Verhaltensregeln sowie einen Anhang. Zulässig sind je nach Bedarf die Formate DIN A4, A5 oder A6 in verständlicher Sprache.
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, denen über die allgemeinen Pflichten hinaus konkrete Aufgaben übertragen sind, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Sicherheitsingenieure. Auch hier gibt die Norm eine feste Gliederung vor, unter anderem mit Einleitung, Brandverhütung, Meldung und Alarmierungsablauf, Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte, Löschmaßnahmen, Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr sowie Nachsorge und Anhang. Nicht jede Anlage benötigt einen Teil C: Er wird nur dort erforderlich, wo tatsächlich Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben bestellt sind.
- Teil A: Aushang für alle Personen im Gebäude, höchstens eine Seite, mindestens DIN A4
- Teil A mit festem Layout, rotem Rand und Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010
- Teil A in fester Reihenfolge: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch
- Teil B: für Beschäftigte und Bewohner ohne besondere Brandschutzaufgaben, als Dokument
- Teil B gegliedert von Brandverhütung über Flucht- und Rettungswege bis Verhalten im Brandfall
- Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte
- Teil C mit Alarmierungsablauf, Löschmaßnahmen, Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes und Nachsorge
- Teil C nur erforderlich, wenn Personen mit besonderen Aufgaben bestellt sind
Quellen: Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche , FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall , DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung
Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Eine einzelne, bundeseinheitliche Vorschrift, die eine Brandschutzordnung allgemein vorschreibt, gibt es nicht. Ob und in welchem Umfang sie erforderlich ist, ergibt sich vielmehr aus mehreren Rechtsbereichen, die im Einzelfall zusammenwirken. Im Baurecht wird eine Brandschutzordnung insbesondere für Sonderbauten verlangt – über die Landesbauordnungen und die jeweiligen Sonderbauverordnungen sowie häufig als Auflage im Baugenehmigungsbescheid oder im Brandschutzkonzept. Betroffen sind je nach Landesrecht etwa Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen sowie Industrie- und Lagerbauten.
Aus dem Arbeitsschutzrecht können sich ebenfalls Anforderungen ergeben. Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Notfälle wie Brandbekämpfung und Evakuierung treffen, und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verlangt Vorkehrungen für Flucht und Rettung. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung ein entsprechendes Risiko, kann eine Brandschutzordnung das geeignete Mittel sein, um die Beschäftigten nachweislich über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Damit wird sie in vielen Betrieben faktisch erforderlich, auch ohne dass eine ausdrückliche baurechtliche Pflicht besteht.
Schließlich spielen die Anforderungen der Sachversicherer eine Rolle. Versicherer können im Rahmen ihrer Vertragsbedingungen organisatorische Brandschutzmaßnahmen und damit auch eine Brandschutzordnung verlangen; entsprechende Regelwerke, etwa des VdS, können darauf Bezug nehmen. In der Praxis empfiehlt es sich, den Bedarf anhand von Nutzung, Größe, Personenzahl und den konkreten behördlichen Auflagen zu prüfen. Auch dort, wo keine strikte Pflicht besteht, ist eine Brandschutzordnung oft sinnvoll, weil sie den organisatorischen Brandschutz strukturiert und nachweisbar macht.
- Keine einzelne bundesweite Vorschrift; die Pflicht ergibt sich aus mehreren Rechtsbereichen
- Baurecht: Sonderbauten über Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen
- Häufig als Auflage im Baugenehmigungsbescheid oder Brandschutzkonzept gefordert
- Arbeitsschutz: § 10 ArbSchG (Maßnahmen für Notfälle) und Arbeitsstättenverordnung
- Gefährdungsbeurteilung kann eine Brandschutzordnung erforderlich machen
- Sachversicherer können eine Brandschutzordnung im Rahmen ihrer Bedingungen verlangen
- Bedarf anhand von Nutzung, Größe, Personenzahl und Auflagen prüfen
- Auch ohne strikte Pflicht oft sinnvoller Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes
Quellen: DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung , Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche , FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall
Wie wird eine Brandschutzordnung erstellt und aktuell gehalten?
Die Erstellung baut auf einer objektbezogenen Bestandsaufnahme auf. Grundlage sind in der Regel die Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise das Brandschutzkonzept, eine Begehung des Objekts sowie die vorhandenen Unterlagen wie Grundrisse und Flucht- und Rettungspläne. Auf dieser Basis werden die Teile A, B und C in der von der Norm vorgegebenen Gliederung erstellt und inhaltlich auf die konkrete Nutzung, die baulichen Gegebenheiten und die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen abgestimmt. Erstellt wird die Brandschutzordnung meist durch fachkundige Personen wie Brandschutzbeauftragte, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzfachplaner oder spezialisierte Dienstleister.
Für eine normkonforme Ausführung kommt es auf die festgelegte Gliederung, eine verständliche Sprache und die einheitliche Verwendung der Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 an. Teil A muss an den richtigen Stellen ausgehängt, Teil B und C den jeweiligen Personengruppen zugänglich gemacht werden. Sinnvoll ist es, die Brandschutzordnung mit den übrigen Brandschutzunterlagen wie Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen konsistent zu halten und die Beschäftigten anhand der Inhalte zu unterweisen, damit die Regelungen im Ernstfall auch bekannt sind.
Die Brandschutzordnung unterliegt einer Aktualisierungspflicht. Nach DIN 14096 ist sie in der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person auf fachliche Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Unabhängig von diesem Intervall sind wesentliche bauliche, betriebliche oder nutzungsbezogene Änderungen unverzüglich einzuarbeiten. Die Prüfung sollte dokumentiert und die überarbeitete Fassung erneut bekannt gemacht werden, da eine veraltete Brandschutzordnung bei Begehungen beanstandet werden und im Schadensfall haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen haben kann.
- Grundlage: Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzkonzept und Begehung des Objekts
- Teile A, B und C in der vorgegebenen Gliederung objektspezifisch erstellen
- Erstellung durch fachkundige Personen oder spezialisierte Dienstleister
- Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 und verständliche Sprache verwenden
- Konsistenz mit Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen wahren
- Beschäftigte anhand der Brandschutzordnung unterweisen
- In der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person prüfen
- Wesentliche Änderungen unverzüglich einarbeiten und Prüfung dokumentieren
Quellen: DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung , FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall , DGWZ — DIN 14096 Brandschutzordnung: Ausgabe 2014-05, Aufbau der Teile A, B und C sowie Prüfung
Warum ist eine normkonforme Brandschutzordnung wichtig und wie unterstützen Dienstleister?
Eine aktuelle und normkonforme Brandschutzordnung ist das organisatorische Rückgrat des Brandschutzes in einem Gebäude. Sie legt fest, wie sich Personen im Brandfall verhalten, wie gemeldet und alarmiert wird und wer welche Aufgaben übernimmt, und trägt so dazu bei, im Ernstfall Zeit zu gewinnen und Personen sowie Sachwerte zu schützen. Über die reine Einsatzsicherheit hinaus ist sie in der Regel Teil des Nachweises gegenüber Bauaufsicht, Feuerwehr und Versicherer, insbesondere bei Sonderbauten und bei entsprechenden Auflagen.
Eine fehlende, unvollständige oder veraltete Brandschutzordnung ist daher nicht nur ein formaler Mangel. Sie kann bei behördlichen Begehungen und Prüfungen beanstandet werden und im Schadensfall haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen für die verantwortlichen Personen nach sich ziehen. Wer die Brandschutzordnung konsequent an bauliche und betriebliche Änderungen koppelt, regelmäßig prüft und die Beschäftigten unterweist, stellt sicher, dass die Dokumentation im Ernstfall trägt und den örtlichen Vorgaben entspricht.
Spezialisierte Dienstleister und Brandschutzfachplaner können die Erstellung, den Aushang und die Aktualisierung übernehmen. Da Teil A und Teil B eng mit Flucht- und Rettungsplänen verzahnt sind, bieten viele Anbieter von Brandschutzplänen die Brandschutzordnung im Paket mit CAD-gestützt erstellten Plänen an und stimmen sie bei Bedarf mit Behörde und Feuerwehr ab. Prüfen Sie vor der Beauftragung den Leistungsumfang, die Datengrundlage und die eingehaltenen Standards; die Verantwortung für Vorhandensein und Aktualität der Brandschutzordnung bleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber.
- Brandschutzordnung ist das organisatorische Rückgrat des Brandschutzes
- Regelt Verhalten im Brandfall, Meldung, Alarmierung und Aufgabenverteilung
- In der Regel Teil des Nachweises gegenüber Behörde, Feuerwehr und Versicherer
- Fehlende oder veraltete Fassung kann beanstandet werden und Haftungsfolgen haben
- Kopplung an bauliche und betriebliche Änderungen sowie regelmäßige Unterweisung
- Dienstleister übernehmen Erstellung, Aushang und Aktualisierung
- Häufig im Paket mit CAD-gestützten Flucht- und Rettungsplänen angeboten
- Verantwortung für die Aktualität verbleibt beim Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber
Quellen: DGWZ — DIN 14096 Brandschutzordnung: Ausgabe 2014-05, Aufbau der Teile A, B und C sowie Prüfung , DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung , Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche
Häufige Fragen zur Brandschutzordnung nach DIN 14096
Worin unterscheidet sich eine Brandschutzordnung von einem Flucht- und Rettungsplan?
Beide gehören zum organisatorischen Brandschutz, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und beruhen auf verschiedenen Normen. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine textliche Zusammenstellung von Verhaltens- und Organisationsregeln in den Teilen A, B und C. Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 ist dagegen eine grafische, an der Wand ausgehängte Darstellung mit Grundriss, Flucht- und Rettungswegen, Standort und Sammelstelle. In der Praxis ergänzen sich beide Unterlagen: Teil A und Teil B der Brandschutzordnung verweisen auf die Flucht- und Rettungspläne.
Quellen: FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall , DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung
Muss eine Brandschutzordnung behördlich genehmigt oder mit der Feuerwehr abgestimmt werden?
Das hängt vom Objekt und von den örtlichen Vorgaben ab. Bei Sonderbauten ist die Brandschutzordnung häufig Bestandteil des Brandschutzkonzepts und damit Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens, sodass sie mittelbar von der Bauaufsicht geprüft wird. In vielen Fällen ist zudem eine Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder Feuerwehr sinnvoll oder gefordert, insbesondere zu Teil C und zum Ablauf im Einsatzfall. Die konkreten Anforderungen können je nach Bundesland und Behörde variieren und sollten frühzeitig eingeholt werden.
Quellen: Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche , DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung
Ersetzt die Brandschutzordnung ein Brandschutzkonzept?
Nein, die beiden Unterlagen haben unterschiedliche Funktionen. Ein Brandschutzkonzept beschreibt den gesamten Brandschutz eines Gebäudes aus baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Sicht und ist Grundlage der Baugenehmigung. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist demgegenüber ein Instrument des organisatorischen Brandschutzes, das das Verhalten der Personen und die Aufgabenverteilung regelt. In der Regel ist die Brandschutzordnung ein Baustein, der aus dem Brandschutzkonzept heraus gefordert wird, und ersetzt dieses nicht.
Quellen: DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung , Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche
Müssen Beschäftigte in die Brandschutzordnung unterwiesen werden?
Ja, die reine Existenz der Brandschutzordnung genügt nicht. Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall und die für sie geltenden Regelungen aus Teil B unterweisen; eine solche Unterweisung ist in der Regel jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen vorzunehmen und zu dokumentieren. Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben werden zusätzlich anhand von Teil C in ihre Aufgaben eingewiesen. So ist sichergestellt, dass die Inhalte im Ernstfall nicht nur vorliegen, sondern auch bekannt und eingeübt sind.
Quellen: FeuerTrutz — Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096: Aufbau, Gliederung und Prüfintervall , DENIOS — Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teile A, B, C, rechtliche Grundlagen (ArbSchG, ArbStättV) und Aktualisierung
Was kostet die Erstellung einer Brandschutzordnung?
Pauschale Preise lassen sich nicht seriös nennen, weil der Aufwand stark vom Objekt abhängt. Wesentliche Faktoren sind die Objektgröße und Nutzung, die Zahl der benötigten Teile (ob neben Teil A und B auch ein Teil C erforderlich ist), die Qualität der vorhandenen Unterlagen wie Grundrisse oder Brandschutzkonzept, ein etwaiger Vor-Ort-Termin sowie die Abstimmung mit Behörde und Feuerwehr. Für eine belastbare Einschätzung empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und dabei genau auf den enthaltenen Leistungsumfang zu achten, etwa ob Erstellung, Aushang, Unterweisung und spätere Aktualisierungen jeweils enthalten sind.
Quellen: Brandschutzdozenten — Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096: Gliederung, Formate und Anwendungsbereiche , DGWZ — DIN 14096 Brandschutzordnung: Ausgabe 2014-05, Aufbau der Teile A, B und C sowie Prüfung