Was muss ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?
Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601:2021-11 muss mindestens einen lagerichtig ausgerichteten Grundriss mit dem Standort des Betrachters, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege mit Richtungspfeilen, Notausgänge und Notausstiege, Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen, die Sammelstelle, eine Legende aller verwendeten Sicherheitszeichen sowie Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen enthalten. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 ergänzt, dass der Plan aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie Rettungs- und Brandschutzzeichen zu gestalten und lagerichtig auszuhängen ist. Raum- und Geschossbezeichnungen, RWA-Bedienstellen und mehrsprachige Texte sind keine Pflichtbestandteile, können den Plan aber je nach Objekt deutlich verständlicher machen (Stand: Juli 2026).
Welche Bestandteile muss ein Flucht- und Rettungsplan mindestens enthalten?
Maßgeblich für den Inhalt ist die Norm DIN ISO 23601:2021-11 "Sicherheitskennzeichnung — Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2020)". Sie umfasst rund 19 Seiten und ersetzt die Vorgängerausgabe DIN ISO 23601:2010-12. Die Norm legt die Gestaltungsgrundsätze fest, mit denen ein Plan die Nutzer einer baulichen Anlage über die vorhandenen Fluchtwege, die Evakuierung und die Brandbekämpfungseinrichtungen informiert. Sie gibt dem Plan dabei eine feste Grundstruktur: Überschrift, Detailplan, bei Bedarf ein Übersichtsplan, Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen sowie eine Legende. Welche Einrichtungen im Einzelnen einzutragen sind, richtet sich nach den tatsächlich vorhandenen sicherheitstechnischen Einrichtungen und den vorhandenen Flucht- und Rettungswegen im Objekt.
Kern des Plans ist der Detailplan. Er zeigt den Grundriss des Gebäudes oder des relevanten Gebäudeteils, möglichst vereinfacht in Schwarz, damit die sicherheitsrelevanten Informationen hervortreten. Einzutragen sind der Standort des Betrachters in der Sicherheitsfarbe Blau mit 7 Millimetern Durchmesser, der Verlauf der Fluchtwege in einem hellen Grün mit grünen Richtungspfeilen ausgehend vom Standort, die Notausgänge und Treppenräume sowie die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen. Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen eingezeichnet werden, also dort, wo die Einrichtung tatsächlich hängt — typischerweise Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder.
Ein Übersichtsplan kommt hinzu, wenn die Gesamtübersicht aus dem Detailplan allein nicht erkennbar ist, was bei größeren oder verzweigten Objekten die Regel ist. Er zeigt die Sammelstelle beziehungsweise die Sammelstellen, den Gesamtplan mit dem markierten Ausschnitt des Detailplans und eine vereinfachte Darstellung der Umgebung. Damit er den eigentlichen Plan nicht verdrängt, darf seine Größe nicht mehr als 10 Prozent der Fläche des Flucht- und Rettungsplans betragen. Die Verhaltensregeln für den Brandfall und für Unfälle sind auf dem Plan selbst oder unmittelbar daneben auszuweisen.
Die arbeitsschutzrechtliche Klammer bildet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", die den Flucht- und Rettungsplan in Abschnitt 10 behandelt. Danach muss der Arbeitgeber solche Pläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern — genannt werden etwa eine unübersichtliche Fluchtwegführung, ein hoher Anteil ortsunkundiger Personen, eine erhöhte Gefährdung sowie Gefährdungen aus benachbarten Arbeitsstätten. Die Pläne sind an geeigneten Stellen auszuhängen, beispielsweise vor Aufzugsanlagen oder an Treppeneingängen, und mit Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach anderen Rechtsvorschriften abzustimmen. Ob für Ihr Objekt überhaupt eine Pflicht besteht, ist eine eigene Frage und hängt zusätzlich vom Landesbaurecht und von Auflagen ab.
- Normgrundlage: DIN ISO 23601:2021-11, ersetzt DIN ISO 23601:2010-12
- Überschrift, Detailplan, bei Bedarf Übersichtsplan, Verhaltensregeln und Legende als Grundstruktur
- Grundriss vereinfacht in Schwarz, damit Sicherheitsinformationen hervortreten
- Standort des Betrachters in Blau, 7 Millimeter Durchmesser
- Fluchtwege hellgrün hinterlegt, Richtungspfeile in Grün ab dem Standort
- Notausgänge, Notausstiege und Treppenräume eingetragen
- Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Feuerlöscher, Wandhydranten und Druckknopfmelder ortsbezogen
- Sammelstelle im Detail- oder Übersichtsplan mit dem entsprechenden Symbol
- Übersichtsplan höchstens 10 Prozent der Planfläche
- Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen auf oder direkt neben dem Plan
- ASR A2.3 Abschnitt 10: aktuell, übersichtlich, gut lesbar, farbig, lagerichtig ausgehängt
Quellen: DIN Media — DIN ISO 23601:2021-11 Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2020) , FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan
Standortpunkt "Sie sind hier", lagerichtige Ausrichtung und Nordpfeil
Der Standort des Betrachters muss in jedem Flucht- und Rettungsplan eingetragen sein. Er wird in der Sicherheitsfarbe Blau mit einem Durchmesser von 7 Millimetern dargestellt und in der Praxis mit "Sie sind hier" oder "Standort" beschriftet. Von diesem Punkt aus laufen die grünen Richtungspfeile in die Fluchtrichtung. Der Grund für diese scheinbar kleine Vorgabe ist praktischer Natur: Ein Grundriss ohne Bezugspunkt zwingt den Betrachter, sich im Notfall erst selbst im Plan zu verorten. Genau das gelingt unter Stress, bei Rauch und in einer fremden Umgebung häufig nicht oder nur langsam. Der Standortpunkt verwandelt den Plan von einer Karte in eine Handlungsanweisung.
Ebenso wichtig wie der Punkt selbst ist die Ausrichtung des Plans. Flucht- und Rettungspläne werden lagerichtig dargestellt: Der Grundriss wird so gedreht, dass der obere Bereich des Plans immer die vor dem Betrachter liegenden Gebäudebereiche zeigt. Objekte, die links vom Betrachter liegen, erscheinen auch im Plan links. Die ASR A2.3 verlangt entsprechend, dass die Pläne lagerichtig angebracht werden. Daraus folgt eine Konsequenz, die in der Praxis oft unterschätzt wird: Für jeden Aushangort mit anderer Blickrichtung ist eine eigene Planvariante erforderlich. Ein identischer Plan, der an allen Standorten eines Geschosses hängt, erfüllt diese Anforderung nur an einer einzigen Stelle.
Der Nordpfeil ist demgegenüber nicht der Orientierungsanker. Als Bezeichnungselement, das dem Betrachter das Einprägen des Fluchtwegs erleichtert, nennt die Norm neben Gebäude-, Etagen-, Treppenraum- und Raumbezeichnung auch Angaben zur Nordrichtung. Die Orientierung im Notfall leistet jedoch die lagerichtige Drehung, nicht der Nordpfeil: Weil der Plan zum Betrachter ausgerichtet wird, dreht sich der Nordpfeil mit und zeigt je nach Aushangort in eine andere Richtung. Hier unterscheidet sich der Flucht- und Rettungsplan grundlegend vom Feuerwehrplan nach DIN 14095, der genordet wird und sich an Einsatzkräfte richtet. Nutzen entfaltet die Nordangabe im Flucht- und Rettungsplan vor allem im Übersichtsplan, bei der Zuordnung von Außenbereichen und Sammelstellen sowie beim Abgleich mit anderen Brandschutzunterlagen.
- Standort des Betrachters ist Pflichtbestandteil jedes Plans
- Darstellung in Blau mit 7 Millimetern Durchmesser, üblich beschriftet mit "Sie sind hier"
- Richtungspfeile in Grün gehen vom Standortpunkt aus
- Lagerichtige Darstellung: oben im Plan liegt, was vor dem Betrachter liegt
- Was links vom Betrachter liegt, wird auch links dargestellt
- ASR A2.3 fordert ausdrücklich lagerichtiges Anbringen der Pläne
- Jeder Aushangort mit abweichender Blickrichtung benötigt in der Regel eine eigene Planvariante
- Nordangabe zählt zu den Bezeichnungen, ersetzt aber nicht die lagerichtige Ausrichtung
- Anders als der Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird der Flucht- und Rettungsplan nicht genordet
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan
Wie werden Notausgänge, Notausstiege und technische Einrichtungen dargestellt?
Notausgänge und die Türen im Verlauf der Fluchtwege gehören zum Kern jeder Plandarstellung. Sie werden mit den Rettungszeichen dargestellt, die auch im Gebäude verwendet werden, und zwar ortsbezogen und unmissverständlich. Die ASR A2.3 unterscheidet dabei seit der aktuellen Fassung zwischen Hauptfluchtwegen und Nebenfluchtwegen. Diese Unterscheidung sollte sich im Plan wiederfinden, damit erkennbar bleibt, welcher Weg der reguläre und welcher der ergänzende ist — sonst entsteht der Eindruck gleichwertiger Alternativen, obwohl ein Nebenfluchtweg unter Umständen nur über eine Fluchtleiter oder eine Bodenluke führt.
Notausstiege sind das typische Element im Verlauf eines Nebenfluchtwegs. Nach ASR A2.3 kann ein Notausstieg beispielsweise als Fenster in einer Wandöffnung oder als Luke beziehungsweise Klappe in einer Boden- oder Deckenöffnung ausgebildet sein. Für die Abmessungen gibt die Regel Sollwerte vor: Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 Meter in der Breite und mindestens 1,20 Meter in der Höhe aufweisen, Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen mindestens 0,70 mal 0,70 Meter oder einen lichten Durchmesser von 0,70 Metern. Gekennzeichnet werden sie mit den Sicherheitszeichen "Notausstieg" beziehungsweise "Notausstieg mit Fluchtleiter" nach ASR A1.3. Sind Notausgänge und Notausstiege von der Außenseite zugänglich, sind sie dort zusätzlich mit dem Verbotszeichen P023 "Abstellen oder Lagern verboten" zu kennzeichnen. Im Plan sollten Sie genau diese Zeichen verwenden, damit Plan und Beschilderung vor Ort dieselbe Sprache sprechen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in der Norm nicht als eigener Pflichtbestandteil aufgeführt. Ihre Aufnahme kann trotzdem sinnvoll sein, und zwar dort, wo Bedienstellen für die Nutzer erreichbar sind. Rauch- und Wärmeabzug hält Fluchtwege länger rauchärmer, verbessert damit die Sichtbedingungen bei der Evakuierung und erleichtert der Feuerwehr den Innenangriff. Sind die Bedienstellen im Flucht- und Rettungsplan gekennzeichnet und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen, kann die Anlage bei starker Rauchentwicklung schneller ausgelöst werden. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Ohne Unterweisung nützt das Symbol wenig, und jedes zusätzliche Element geht zulasten der Übersichtlichkeit. Zeichnen Sie RWA-Bedienstellen daher gezielt ein — nicht flächendeckend jede technische Einrichtung.
- Notausgänge und Türen im Fluchtwegverlauf mit ortsbezogenen Rettungszeichen darstellen
- Haupt- und Nebenfluchtwege im Plan unterscheidbar halten
- Notausstieg kann Fenster in einer Wandöffnung oder Luke beziehungsweise Klappe sein
- Wandöffnungen: im Lichten mindestens 0,90 Meter breit und 1,20 Meter hoch (Sollwert)
- Boden- oder Deckenöffnungen: mindestens 0,70 mal 0,70 Meter oder 0,70 Meter Durchmesser
- Kennzeichnung mit "Notausstieg" beziehungsweise "Notausstieg mit Fluchtleiter" nach ASR A1.3
- Von außen zugängliche Notausgänge und Notausstiege außen mit P023 kennzeichnen
- RWA-Bedienstellen sind kein Pflichtbestandteil, aber bei zugänglichen Bedienstellen empfehlenswert
- RWA verbessert Sichtbedingungen bei der Evakuierung — Wirkung setzt Unterweisung voraus
- Zusätzliche Symbole nur einzeichnen, solange die Übersichtlichkeit erhalten bleibt
Quellen: BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 6 Nebenfluchtwege (Anforderungen an Notausstiege) , Brandschutz Checkup — RWA im Flucht- und Rettungsplan: Bedienstellen kennzeichnen , FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Was gehört in Legende, Verhaltensregeln und Beschriftungen?
Die Legende ist ein fester Bestandteil des Plans und keine optionale Zugabe. Sie erklärt in Klartext alle im Plan verwendeten Sicherheitszeichen und Farbcodes: Rettungszeichen wie Fluchtweg, Notausgang, Notausstieg, Sammelstelle und Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandschutzzeichen wie Feuerlöscher, Wandhydrant und Druckknopfmelder sowie die Bedeutung des Standortpunktes und der grünen Wegeflächen. Zwei Regeln helfen der Verständlichkeit spürbar: Nehmen Sie nur Zeichen auf, die im Plan tatsächlich vorkommen — eine Universallegende mit Symbolen, die es im Objekt gar nicht gibt, erzeugt falsche Erwartungen. Und verwenden Sie in der Legende dieselben Bezeichnungen wie auf der Beschilderung im Gebäude, damit der Nutzer Plan und Realität ohne Übersetzungsschritt zusammenbringt.
Die Verhaltensregeln beantworten die Frage, was konkret zu tun ist. Gefordert sind Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen; sie können auf dem Plan selbst oder unmittelbar in dessen Nähe angebracht werden. Bewährt haben sich kurze, nummerierte Handlungsschritte in getrennten Blöcken für Brand und für Unfall — Ruhe bewahren, Alarm auslösen, gefährdete Personen warnen, Notruf absetzen, Fluchtweg nutzen, Sammelstelle aufsuchen und Anweisungen befolgen. Der Text sollte zu den betrieblichen Festlegungen passen, insbesondere zu Alarmierungswegen und internen Notrufnummern.
Raum- und Bereichsbezeichnungen sind der dritte Baustein der Beschriftung. Die Norm nennt Gebäudebezeichnung, Etagenbezeichnung, Treppenraumbezeichnung, Raumbezeichnung, Art der Nutzung und Angaben zur Nordrichtung als Informationen, die dem Betrachter das Einprägen des Fluchtwegs erleichtern. Besonders sinnvoll sind sie in großen oder verzweigten Objekten, bei mehreren Gebäudeteilen mit ähnlichem Grundriss, bei hohem Anteil ortsunkundiger Personen sowie dann, wenn dieselben Bezeichnungen auch in Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten verwendet werden — abweichende Nummerierungen zwischen den Brandschutzunterlagen sind eine bekannte Fehlerquelle. Zurückhaltung ist dagegen bei kleinen Plänen angebracht: Da die Mindestschrifthöhe 2 Millimeter beträgt und die Sicherheitszeichen mindestens 7 Millimeter groß sein müssen, kollidiert eine vollständige Raumbeschriftung schnell mit der Lesbarkeit. In dem Fall beschriften Sie besser nur die Bereiche, die für die Orientierung entlang des Fluchtwegs wirklich gebraucht werden.
- Legende ist Pflichtbestandteil und erklärt alle verwendeten Sicherheitszeichen und Farbcodes
- Nur tatsächlich im Plan verwendete Symbole in die Legende aufnehmen
- Bezeichnungen in der Legende mit der Beschilderung im Gebäude abgleichen
- Verhaltensregeln für Brandfall und Unfälle auf dem Plan oder unmittelbar daneben
- Kurze, nummerierte Handlungsschritte, abgestimmt auf betriebliche Alarmierungswege
- Bezeichnungen laut Norm: Gebäude, Etage, Treppenraum, Raum, Art der Nutzung, Nordrichtung
- Raumbezeichnungen besonders sinnvoll bei großen, verzweigten oder ähnlich aufgebauten Objekten
- Bezeichnungen möglichst identisch zu Feuerwehrplan und Feuerwehrlaufkarten führen
- Mindestschrifthöhe 2 Millimeter und Zeichengröße 7 Millimeter begrenzen die Beschriftungsdichte
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , DIN Media — DIN ISO 23601:2021-11 Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2020)
Format, Maßstab, Farben und Aushang: die formalen Anforderungen
Für die Formate gilt die Reihe nach DIN EN ISO 216. Die Mindestgröße beträgt DIN A3; Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden — etwa Hotelzimmerpläne —, dürfen auch in DIN A4 ausgeführt werden. Die Maßstäbe sind an die Objektgröße gekoppelt: in der Regel 1:100 bei kleinen und mittleren baulichen Anlagen, 1:250 bei großen baulichen Anlagen und 1:350 für Pläne in einzelnen Räumen. Hinzu kommen Vorgaben zur Mindestschrifthöhe von 2 Millimetern, zur Größe der Sicherheitszeichen von mindestens 7 Millimetern sowie zu den Linienbreiten für die verschiedenen baulichen Elemente. Als Hintergrund ist Weiß oder ein nachleuchtendes Material vorgesehen.
Die Farbgebung folgt der Logik der Sicherheitsfarben und ist nicht frei wählbar. Der Grundriss wird vereinfacht in Schwarz gehalten, die Fluchtwege werden hell grün hinterlegt, die Richtungspfeile sind grün, der Standort des Betrachters ist blau. Rettungszeichen erscheinen in Grün, Brandschutzzeichen in Rot. Die ASR A2.3 formuliert dieselbe Anforderung aus der Arbeitsschutzperspektive: Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein; für die Zeichen selbst verweist sie auf die ASR A1.3.
Ein inhaltlich einwandfreier Plan nützt wenig, wenn er falsch hängt. Die ASR A2.3 verlangt den Aushang an geeigneten Stellen und nennt als Beispiele den Bereich vor Aufzugsanlagen und die Eingänge zu Treppenräumen; angebracht wird der Plan lagerichtig. Sinnvoll sind zusätzlich Eingangsbereiche, Kreuzungspunkte von Verkehrswegen und Wartebereiche — also Orte, an denen Menschen ohnehin stehen bleiben. Der Plan muss sich sichtbar von seiner Umgebung abheben und für die vorgesehenen Nutzer erreichbar und lesbar sein. Und schließlich verlangt die Regel eine Abstimmung mit Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach anderen Rechtsvorschriften, damit Sammelstellen, Alarmierungswege und Zuständigkeiten in allen Dokumenten übereinstimmen.
- Formate nach DIN EN ISO 216, Mindestgröße DIN A3, Einzelraumpläne auch DIN A4
- Maßstab in der Regel 1:100 klein bis mittel, 1:250 groß, 1:350 für Einzelraumpläne
- Mindestschrifthöhe 2 Millimeter, Sicherheitszeichen mindestens 7 Millimeter
- Weißer oder nachleuchtender Hintergrund, festgelegte Linienbreiten
- Farben: Grundriss schwarz, Fluchtwege hellgrün, Pfeile grün, Standort blau
- Rettungszeichen grün, Brandschutzzeichen rot; Zeichen nach ASR A1.3
- Aushang an geeigneten Stellen, etwa vor Aufzügen und an Treppeneingängen
- Anbringung lagerichtig und deutlich sichtbar vom Umfeld abgehoben
- Abstimmung mit Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach anderen Rechtsvorschriften
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan , DIN Media — DIN ISO 23601:2021-11 Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2020)
Häufige Fragen zum Inhalt von Flucht- und Rettungsplänen
Wann ist es sinnvoll, Flucht- und Rettungspläne mehrsprachig zu gestalten?
Eine mehrsprachige Ausführung ist kein Pflichtbestandteil der DIN ISO 23601. Die Bildzeichen selbst sind bewusst sprachunabhängig; sprachgebunden sind dagegen die Überschrift, die Legendentexte, die Verhaltensregeln und die Raumbezeichnungen. Sinnvoll wird eine zweite Sprache überall dort, wo ein relevanter Teil der Beschäftigten oder Besucher diese Texte auf Deutsch nicht sicher erfasst — typisch in Produktion, Logistik, Bau, Reinigung, Hotellerie, Kliniken sowie bei internationalem Publikum. Praktisch umsetzen lässt sich das auf drei Wegen: zweisprachige Texte direkt auf dem Plan, wobei der Grundriss unverändert bleibt und nur die Textblöcke zweizeilig ausgeführt werden; eine separate mehrsprachige Verhaltenstafel unmittelbar neben dem Plan; oder eigene Sprachfassungen für Bereiche mit klar abgrenzbarer Nutzergruppe. Die Grenze setzt die Lesbarkeit: Weil die Mindestschrifthöhe 2 Millimeter beträgt, wird es ab etwa drei Sprachen auf einem A3-Blatt eng — dann ist die separate Tafel oder ein größeres Format die bessere Lösung. Ersetzen kann eine Übersetzung die Unterweisung der Beschäftigten in keinem Fall.
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan
Wie oft muss ein Flucht- und Rettungsplan geprüft und aktualisiert werden?
Die ASR A2.3 verlangt in ihrem Abschnitt zum Flucht- und Rettungsplan, dass der Plan aktuell ist, nennt an dieser Stelle aber kein festes Zahlenintervall. In der Praxis hat sich eine dokumentierte Prüfung mindestens alle zwei Jahre etabliert, die sich gut mit anderen wiederkehrenden Brandschutzprüfungen bündeln lässt. Unabhängig von jedem Turnus ist der Plan unverzüglich anzupassen, wenn sich die Grundlagen ändern: neue oder versetzte Wände und Türen, geänderte Nutzung von Räumen, verlegte Feuerlöscher oder Wandhydranten, eine neue Sammelstelle, geänderte Fluchtwegführung oder nachgerüstete sicherheitstechnische Einrichtungen. Weil die Pläne lagerichtig ausgehängt sind, betrifft eine Änderung häufig mehrere Aushangorte gleichzeitig. Liegen die Pläne als CAD- oder Vektordaten vor, ist die Fortschreibung deutlich einfacher als eine Neuerstellung.
Quellen: BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan , FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Muss jeder Plan eine Sammelstelle und einen Übersichtsplan zeigen?
Die Sammelstelle gehört zu den Informationen, die dargestellt werden müssen — sie kann je nach Objekt im Detailplan oder im Übersichtsplan mit dem entsprechenden Symbol erscheinen. Ein Übersichtsplan ist dann erforderlich, wenn die Gesamtübersicht aus dem Detailplan allein nicht erkennbar ist. Er enthält typischerweise die Sammelstelle beziehungsweise Sammelstellen, den Gesamtplan mit dem markierten Ausschnitt, den der Detailplan zeigt, sowie eine vereinfachte Darstellung der Umgebung. Damit er den Hauptplan nicht dominiert, darf er nicht mehr als 10 Prozent der Fläche des Flucht- und Rettungsplans einnehmen. Bei einem kleinen, überschaubaren Objekt mit einer unmittelbar angrenzenden Sammelstelle kann die Darstellung im Detailplan ausreichen.
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
Genügt ein Plan je Geschoss oder braucht jeder Aushangort einen eigenen Plan?
In der Regel benötigt jeder Aushangort eine eigene Planvariante. Das folgt aus zwei Pflichtbestandteilen: Der Standort des Betrachters muss eingezeichnet sein, und der Plan ist lagerichtig darzustellen und anzubringen, sodass der obere Planbereich die vor dem Betrachter liegenden Gebäudeteile zeigt. Beide Angaben sind ortsabhängig. Wird derselbe Plan an mehreren Stellen eines Geschosses aufgehängt, stimmt er nur an einer davon. Praktisch bedeutet das: Ein Geschossgrundriss wird einmal sauber aufbereitet und dann je Aushangort gedreht und mit dem passenden Standortpunkt sowie den davon ausgehenden Richtungspfeilen versehen. Ein und dieselbe Position kann dagegen mehrere identische Ausdrucke rechtfertigen, etwa auf gegenüberliegenden Seiten einer Aufzugsvorzone mit gleicher Blickrichtung.
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan
Müssen Flucht- und Rettungspläne nachleuchtend ausgeführt sein?
Die DIN ISO 23601 lässt als Hintergrund Weiß oder ein nachleuchtendes Material zu; eine generelle Pflicht zur nachleuchtenden Ausführung ergibt sich daraus nicht. Sinnvoll ist sie vor allem dort, wo bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung keine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung auf den Plan wirkt, etwa in innenliegenden Fluren, Treppenräumen ohne Tageslicht oder Untergeschossen. Zu bedenken ist, dass nachleuchtende Materialien vorher ausreichend belichtet werden müssen, um im Ernstfall zu wirken — an dauerhaft dunklen Stellen bringt die Ausführung ohne Ladelicht wenig. Welche Lösung passt, sollten Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusammen mit der Beleuchtungssituation und der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtung festlegen.
Quellen: FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 , BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan
Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?
Weder die Norm noch die ASR A2.3 schreiben eine bestimmte Berufsqualifikation vor. Die ASR A2.3 adressiert die Pflicht ausdrücklich an den Arbeitgeber: Er muss die Pläne erstellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Die Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität bleibt damit beim Betreiber, unabhängig davon, wer zeichnet. In der Praxis übernehmen die Erstellung häufig Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder spezialisierte CAD- und Brandschutzplaner. Der Aufwand liegt weniger im Zeichnen als in der korrekten Erfassung vor Ort, der normgerechten Aufbereitung mit Maßstab, Farben und Zeichengrößen sowie in der lagerichtigen Variantenbildung je Aushangort. Wer Bestandspläne als CAD-Daten vorhalten lässt, senkt vor allem den Aufwand für spätere Fortschreibungen.
Quellen: BGN Branchenwissen — ASR A2.3, Abschnitt 10 Flucht- und Rettungsplan , FeuerTrutz — Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601