Was muss ein Feuerwehrplan enthalten und wie ist er aufgebaut?
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095:2025-07 besteht aus einem textlichen Teil mit den allgemeinen Objektinformationen (Objektdatenblatt) und einem grafischen Teil mit Übersichtsplan, Geschossplänen und bei Bedarf Sonderplänen sowie einem optionalen Umgebungsplan; Pflichtbestandteile sind die allgemeinen Objektinformationen, der Übersichtsplan und die Geschosspläne. Darzustellen sind unter anderem Gebäudelage, Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die Löschwasserversorgung mit Entnahmestellen, Brandwände und Brandschutztüren, Treppenräume und Rettungswege, gefährliche Bereiche und Gefahrstoffe, sicherheitstechnische Einrichtungen sowie Aufzüge und Feuerwehraufzüge. Der Plan wird einheitlich im Maßstab, mit Nordpfeil, festen Sicherheitsfarben und genormten Symbolen nach DIN 14034-6:2024-06 auf weißem Untergrund in DIN A4 hoch oder DIN A3 quer nach DIN EN ISO 216 ausgeführt (Stand: Juli 2026).
Aus welchen Bestandteilen besteht ein Feuerwehrplan?
Maßgeblich ist die Norm DIN 14095:2025-07 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen". Sie umfasst rund 28 Seiten, ersetzt die Vorgängerausgabe DIN 14095:2024-02 und legt Mindestanforderungen an die Bestandteile eines Feuerwehrplans, an dessen Inhalt und an die Ausführung fest. Der Feuerwehrplan ist ein Führungsmittel der Feuerwehr: Er dient der Einsatzvorbereitung, der schnellen Orientierung im Objekt und der Beurteilung der Lage im Ereignisfall. Anders als der Flucht- und Rettungsplan richtet er sich also nicht an die Gebäudenutzer, sondern an die Einsatzkräfte.
Aufgebaut ist ein Feuerwehrplan aus zwei Teilen. Der textliche Teil umfasst die allgemeinen Objektinformationen — häufig als Objektdatenblatt bezeichnet — und, sofern erforderlich, zusätzliche textliche Erläuterungen. Der grafische Teil besteht aus dem Übersichtsplan, den Geschossplänen und bei Bedarf aus Sonderplänen; ein Umgebungsplan kann optional hinzukommen. Pflichtbestandteile sind die allgemeinen Objektinformationen, der Übersichtsplan und die Geschosspläne. Textliche Erläuterungen, Umgebungsplan und Sonderpläne sind optional beziehungsweise nur bei entsprechendem Bedarf zu erstellen.
Welche Inhalte im Einzelnen aufzunehmen sind, richtet sich nach dem konkreten Objekt und den vorhandenen Einrichtungen. Da der Plan im Einsatz verwendet wird, ist er in der Regel mit der zuständigen Brandschutzdienststelle beziehungsweise der örtlichen Feuerwehr abzustimmen, die häufig ergänzende Ausführungsbestimmungen vorgibt. Dieser Ratgeber liefert die praktische Inhaltsliste für Ihren Feuerwehrplan; die normativen Details zu Anwendungsbereich, Ausführung und Musterplan vertieft der Ratgeber zur DIN 14095.
- Normgrundlage: DIN 14095:2025-07, ersetzt DIN 14095:2024-02 (rund 28 Seiten)
- Führungsmittel der Feuerwehr für Einsatzvorbereitung, schnelle Orientierung und Lagebeurteilung
- Textlicher Teil: allgemeine Objektinformationen (Objektdatenblatt), optional textliche Erläuterungen
- Grafischer Teil: Übersichtsplan, Geschosspläne und bei Bedarf Sonderpläne, optional Umgebungsplan
- Pflichtbestandteile: allgemeine Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschosspläne
- Optional beziehungsweise bei Bedarf: textliche Erläuterungen, Umgebungsplan und Sonderpläne
- Konkrete Inhalte objektabhängig und mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen
- Normdetails und Ausführungsvorgaben vertieft der Ratgeber zur DIN 14095
Quellen: Baunormenlexikon — DIN 14095, Ausgabe 2025-07 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung
Was gehört in die allgemeinen Objektinformationen (Objektdatenblatt)?
Die allgemeinen Objektinformationen bilden den textlichen Kern des Feuerwehrplans und werden meist als Objektdatenblatt vorangestellt. Zu den regelmäßig geforderten Angaben gehören die Bezeichnung des Objektes, die postalische Anschrift, die Art der Nutzung, Ansprechpartner mit Telefonnummern, ein Inhaltsverzeichnis sowie Planstand und Aktualisierungsverzeichnis. Damit ist auf einen Blick erkennbar, um welches Objekt es sich handelt, wer im Ereignisfall erreichbar ist und auf welchem Stand die Unterlagen sind.
Je nach Objekt kommen weitere Angaben hinzu, die für die Einsatzkräfte relevant sind: die Nummer der Brandmeldeanlage, Betriebsabläufe, der Personalbestand, Angaben zur Gebäudekonstruktion sowie Hinweise auf Standort, Gefährdungspotential und Menge von Gefahrstoffen. Ergänzend können Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die Energieversorgung, Aufzüge und Server-Anlagen beschrieben werden. Sinnvoll sind zudem Hinweise auf geeignete und ungeeignete Löschmittel, wenn im Objekt Stoffe vorhanden sind, die auf bestimmte Löschmittel gefährlich reagieren.
Die zusätzlichen textlichen Erläuterungen sind ein optionaler Bestandteil. Sie nehmen Informationen auf, die sich grafisch nicht sinnvoll darstellen lassen, etwa besondere Verfahrensabläufe, betriebliche Besonderheiten oder ergänzende Hinweise für den Innenangriff. Nutzen Sie diesen Teil gezielt und knapp: Er soll den Einsatzkräften schnell verwertbare Zusatzinformationen liefern, nicht den grafischen Teil ersetzen.
- Pflicht: Objektbezeichnung, postalische Anschrift und Art der Nutzung
- Pflicht: Ansprechpartner mit Telefonnummern, Inhaltsverzeichnis, Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
- Je nach Objekt: Nummer der Brandmeldeanlage, Betriebsabläufe, Personalbestand, Gebäudekonstruktion
- Je nach Objekt: Standort, Gefährdungspotential und Menge von Gefahrstoffen
- Je nach Objekt: Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Energieversorgung, Aufzüge, Server-Anlagen
- Hinweise zu geeigneten und ungeeigneten Löschmitteln, sofern relevant
- Textliche Erläuterungen ergänzen die Pläne, sind aber kein Pflichtbestandteil
Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung , Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen
Was zeigen Übersichtsplan, Geschosspläne und Sonderpläne?
Der Übersichtsplan stellt das Objekt im Zusammenhang mit dem Grundstück dar. Einzutragen sind die Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück, die Zufahrten sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, die vorhandenen Löschwasserentnahmemöglichkeiten mit Angaben zu Leistungs- und Fassungsvermögen sowie die Hauptschieber der Versorgungsleitungen. Gefährliche Bereiche werden gekennzeichnet, und auch Feuerwehraufzüge werden zusätzlich hier abgebildet. Der Übersichtsplan beantwortet damit die erste Frage der Einsatzkräfte: Wo fahre ich an, wo stelle ich auf und woher kommt das Löschwasser?
Die Geschosspläne zeigen das Objekt Etage für Etage in einheitlichem Maßstab. Dargestellt werden die Raumnutzung, Brandwände und Brandschutztüren, Treppenräume und Rettungswege, Aufzüge und Feuerwehraufzüge, die Lagerung gefährlicher Stoffe sowie haustechnische Bereiche. Hinzu kommen die sicherheitstechnischen Einrichtungen, die für den Einsatz wichtig sind — beispielsweise Brandmelde- und Steigleitungen, Hydranten sowie Bedienstellen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. So findet die Feuerwehr in jedem Geschoss die für den Innenangriff entscheidenden Punkte.
Sonderpläne werden nur bei Bedarf erstellt, dann aber gezielt für ein bestimmtes Thema. Verbreitet sind der Dachplan mit Aufzugsmaschinenräumen, Photovoltaikanlagen, technischen Zentralen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, der RWA-Plan, der Abwasser- beziehungsweise Kanalplan, der Photovoltaikplan sowie Bestuhlungs-, Einlagerungs- und Kulturschutzpläne. Der optionale Umgebungsplan zeigt das weitere Umfeld des Objektes. Welche Sonderpläne erforderlich sind, hängt von den besonderen Risiken und Einrichtungen des Objektes ab und wird üblicherweise mit der Feuerwehr festgelegt.
- Übersichtsplan: Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück
- Übersichtsplan: Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Übersichtsplan: Löschwasserentnahmestellen mit Leistungs- und Fassungsvermögen
- Übersichtsplan: Hauptschieber der Versorgungsleitungen und Kennzeichnung gefährlicher Bereiche
- Geschossplan: Raumnutzung, Brandwände, Brandschutztüren, Treppenräume und Rettungswege
- Geschossplan: Aufzüge und Feuerwehraufzüge, Lagerung gefährlicher Stoffe, haustechnische Bereiche
- Geschossplan: sicherheitstechnische Einrichtungen wie Brandmelde- und Steigleitungen sowie Hydranten
- Sonderpläne bei Bedarf: Dachplan, RWA-Plan, Abwasserplan, Photovoltaikplan, Bestuhlungs-, Einlagerungs- und Kulturschutzplan
- Umgebungsplan ist optional und stellt das weitere Umfeld dar
Quellen: Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung
Wie werden Aufzüge und Feuerwehraufzüge dargestellt?
Aufzüge und Förderanlagen gehören in die Geschosspläne, weil ihre Lage für die Bewegung der Einsatzkräfte im Gebäude bedeutsam ist. Dabei wird zwischen normalen Aufzügen und Feuerwehraufzügen unterschieden. Der Feuerwehraufzug zählt zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen und wird deshalb mit dem entsprechenden Symbol in der Signalfarbe Rot nach DIN 14034-6 gekennzeichnet, während gewöhnliche Aufzüge in der Regel nicht farblich hervorgehoben werden. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil der Feuerwehraufzug im Einsatz eine besondere Rolle spielt und schnell auffindbar sein muss.
Feuerwehraufzüge werden zusätzlich im Übersichtsplan dargestellt, damit ihre Lage bereits bei der ersten Orientierung erkennbar ist. Erreicht ein Feuerwehraufzug nicht alle Geschosse, kann die Zahl der tatsächlich bedienten Geschosse am Symbol ergänzt werden. Die aktuelle DIN 14034-6:2024-06 sieht hierfür kleine Zusatzfelder ober- oder unterhalb der Symbole für zusätzliche Angaben und Klassifizierungen vor, sodass sich solche Informationen normgerecht am Symbol unterbringen lassen.
Der Aufzugsmaschinenraum ist ebenfalls relevant und wird üblicherweise im Dach- beziehungsweise Sonderplan dargestellt, weil er häufig im Dachbereich liegt. Bei maschinenraumlosen Aufzügen tritt an die Stelle des Maschinenraums der Standort des Notbefehlsgebers, der sowohl im Text als auch am Symbol beschrieben werden sollte. Da die Anforderungen an die Darstellung von Aufzügen und Aufzugsmaschinenräumen je nach Objekt variieren und die örtliche Feuerwehr eigene Vorgaben machen kann, sollten Sie die konkrete Kennzeichnung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abstimmen.
- Aufzüge und Förderanlagen gehören in die Geschosspläne
- Feuerwehraufzüge werden mit dem entsprechenden roten Symbol nach DIN 14034-6 gekennzeichnet
- Normale Aufzüge werden in der Regel nicht farblich hervorgehoben
- Feuerwehraufzüge werden zusätzlich im Übersichtsplan dargestellt
- Erreichen sie nicht alle Geschosse, kann die Zahl der bedienten Geschosse am Symbol ergänzt werden
- Aufzugsmaschinenräume erscheinen üblicherweise im Dach- beziehungsweise Sonderplan
- Bei maschinenraumlosen Aufzügen wird statt des Maschinenraums der Standort des Notbefehlsgebers beschrieben
- Details zur Kennzeichnung mit der zuständigen Feuerwehr abstimmen
Quellen: Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen , Baunormenlexikon — DIN 14034-6, Ausgabe 2024-06 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen, Teil 6: Bauliche Einrichtungen , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung
Farben, Format, Symbole und Ausrichtung: So sieht ein Feuerwehrplan aus
Formal folgt der Feuerwehrplan festen Vorgaben, damit er in jeder Feuerwehr gleich lesbar ist. Er wird auf weißem Untergrund im Format DIN A4 im Hochformat oder DIN A3 im Querformat nach DIN EN ISO 216 ausgeführt; bei ausgedehnten Objekten darf die Breite höchstens 84 Zentimeter betragen. Alle Geschosspläne erhalten denselben, möglichst seitenfüllenden Maßstab, und ein Raster erleichtert die Entfernungsabschätzung — in der Regel im Abstand von 10 Metern, im Übersichts- und Umgebungsplan sind auch größere Abstände bis 30 Meter zulässig.
Die Farbgebung ist nicht frei wählbar, sondern folgt den Sicherheitsfarben. Blau steht für die Löschwasserversorgung, also für Behälter und Entnahmestellen. Rot kennzeichnet Brandschutzeinrichtungen, gefährliche Bereiche und Gefahrstoffe sowie Brandwände. Gelb markiert nicht befahrbare Flächen, Grau die für die Feuerwehr befahrbaren Flächen. Horizontale Rettungswege werden weißgrün, vertikale Rettungswege und Treppenräume grün dargestellt. Der übrige Grundriss bleibt zurückhaltend gehalten, damit die sicherheitsrelevanten Informationen hervortreten.
Die Symbole richten sich nach DIN 14034-6:2024-06 und weisen eine Mindestkantenlänge von 7 Millimetern auf; die Mindestschrifthöhe beträgt 2 Millimeter. Jeder Plan trägt einen Nordpfeil. Ausgerichtet wird der Feuerwehrplan in der Regel so, dass die Hauptzufahrt beziehungsweise die Hauptzugänge am unteren Rand liegen, sodass die Darstellung zur Anfahrtsrichtung der Feuerwehr passt. Genau hier unterscheidet sich der Feuerwehrplan vom Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601: Dieser wird lagerichtig zum Betrachter gedreht, während der Feuerwehrplan einheitlich ausgerichtet ist und mit dem Nordpfeil eine feste Nordbezugsrichtung angibt.
- Weißer Untergrund, Format DIN A4 hoch oder DIN A3 quer nach DIN EN ISO 216
- Bei ausgedehnten Objekten Breite von höchstens 84 Zentimetern
- Einheitlicher, möglichst seitenfüllender Maßstab für alle Geschosspläne
- Rasterlinien in der Regel im 10-Meter-Abstand, im Übersichts- und Umgebungsplan bis 30 Meter
- Blau: Löschwasser; Rot: Brandschutzeinrichtungen, gefährliche Bereiche und Brandwände
- Gelb: nicht befahrbare Flächen; Grau: befahrbare Flächen für die Feuerwehr
- Weißgrün: horizontale Rettungswege; Grün: vertikale Rettungswege und Treppenräume
- Symbole nach DIN 14034-6:2024-06, Mindestkantenlänge 7 Millimeter, Schrift mindestens 2 Millimeter
- Nordpfeil auf jedem Plan; Ausrichtung mit der Hauptzufahrt am unteren Planrand
Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung , Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen , Baunormenlexikon — DIN 14034-6, Ausgabe 2024-06 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen, Teil 6: Bauliche Einrichtungen
Häufige Fragen zum Inhalt und Aufbau von Feuerwehrplänen
Worin unterscheidet sich der Feuerwehrplan vom Flucht- und Rettungsplan?
Beide Dokumente betreffen den Brandschutz, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte und dient der Einsatzvorbereitung und schnellen Orientierung im Objekt; der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 richtet sich an die Gebäudenutzer und zeigt ihnen den Weg ins Freie. Daraus folgen konkrete Unterschiede: Der Feuerwehrplan trägt einen Nordpfeil und wird einheitlich ausgerichtet, in der Regel mit der Hauptzufahrt am unteren Planrand, sodass die Darstellung zur Anfahrtsrichtung der Feuerwehr passt. Der Flucht- und Rettungsplan wird dagegen lagerichtig zum Betrachter gedreht und enthält einen Standortpunkt mit der Angabe "Sie sind hier", den der Feuerwehrplan nicht kennt. Auch die Farb- und Symbollogik unterscheidet sich, weshalb beide Pläne getrennt geführt und nicht zu einem einzigen Dokument zusammengefasst werden.
Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung , Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen
Wer erstellt einen Feuerwehrplan und mit wem wird er abgestimmt?
Weder eine bestimmte Berufsqualifikation noch ein fester Ersteller sind bundeseinheitlich vorgeschrieben; in der Praxis übernehmen die Erstellung häufig spezialisierte Brandschutz- und CAD-Planer, Brandschutzbeauftragte oder Fachplaner. Entscheidend ist die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle beziehungsweise der örtlichen Feuerwehr, denn diese nutzt den Plan im Einsatz und legt regelmäßig ergänzende Anforderungen fest. Abweichungen von den Vorgaben der DIN 14095 sollten Ersteller verbindlich mit der zuständigen Stelle abstimmen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität bleibt beim Betreiber, unabhängig davon, wer den Plan zeichnet.
Quellen: Forum Verlag — Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
Wie oft muss ein Feuerwehrplan aktualisiert werden?
Der Feuerwehrplan enthält einen Planstand und ein Aktualisierungsverzeichnis, in dem Änderungen dokumentiert werden. Unabhängig von jedem festen Turnus ist der Plan anzupassen, sobald sich die Grundlagen ändern — etwa bei Umbauten, geänderter Nutzung, neuer oder verlegter sicherheitstechnischer Ausstattung, veränderten Zufahrten oder neuen Gefahrstoffen. Viele Brandschutzdienststellen erwarten zusätzlich eine wiederkehrende Überprüfung; in der Praxis hat sich häufig ein Intervall von etwa zwei Jahren etabliert, verbindliche Fristen können aber je nach Auflage und Bundesland abweichen. Liegen die Pläne als CAD- oder Vektordaten vor, ist die Fortschreibung deutlich einfacher als eine Neuerstellung.
Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
Was unterscheidet den Feuerwehrplan von der Feuerwehrlaufkarte?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 gibt den Einsatzkräften einen Gesamtüberblick über das Objekt mit Übersichtsplan, Geschossplänen und bei Bedarf Sonderplänen. Die Feuerwehrlaufkarte hat einen engeren Zweck: Sie ist an der Brandmelderzentrale hinterlegt und führt die Einsatzkräfte im Alarmfall gezielt vom Zugang zum ausgelösten Melder beziehungsweise zur betroffenen Meldergruppe. Beide Dokumente ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht — die Laufkarte setzt eine Brandmeldeanlage voraus und richtet sich nach deren Vorgaben, während der Feuerwehrplan das gesamte Objekt beschreibt. Für ein einheitliches Bild im Einsatz sollten Raum- und Bereichsbezeichnungen in beiden Unterlagen übereinstimmen.
Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung
Wann ist ein Feuerwehrplan Pflicht?
Die DIN 14095 selbst ist eine technische Regel und begründet keine unmittelbare Pflicht. Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, ergibt sich vielmehr aus dem Landesbaurecht, aus Sonderbauvorschriften, aus Auflagen der Baugenehmigung oder der Brandschutzdienststelle sowie aus den Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen. Typische Auslöser sind Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe und Industriebauten oder Objekte mit einer Brandmeldeanlage. Ob für Ihr Objekt konkret eine Pflicht besteht, klären Sie am besten mit der zuständigen Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle — diese Frage vertieft der Ratgeber zur Feuerwehrplan-Pflicht.
Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne nach DIN 14095: Das ist wichtig bei der Erstellung