Ratgeber · aktualisiert am 16.08.2026

Wo muss der Feuerwehrplan aufbewahrt werden?

Der Feuerwehrplan wird in der Regel an einem mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmten, jederzeit zugänglichen und witterungsgeschützten Ort im Gebäude vorgehalten – häufig an einer ständig besetzten Stelle wie dem Pförtner, in der Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds beziehungsweise der Brandmelderzentrale oder in einem Feuerwehrlaufkartendepot am Anlaufpunkt der Feuerwehr. Zusätzlich werden Exemplare an die örtliche Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr übergeben, damit die Einsatzleitung schon bei der Anfahrt darauf zugreifen kann. Eine bundesweit einheitliche Ortsvorgabe gibt es nicht: Den genauen Aufbewahrungsort legt die zuständige Feuerwehr fest, bei Objekten mit Brandmeldeanlage zusätzlich die kommunalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und DIN 14675 (Stand: August 2026).

Kurz erklärt: Wo der Feuerwehrplan aufbewahrt wird

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist ein Orientierungsdokument für die Einsatzkräfte und nützt nur dann, wenn er im Ernstfall sofort zur Hand ist. Deshalb wird er in der Regel an einem festen, mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmten Ort im Gebäude vorgehalten – gut zugänglich, witterungsgeschützt und für die anrückenden Kräfte schnell auffindbar. Eine einzelne bundesweite Vorschrift, die den Aufbewahrungsort punktgenau festlegt, gibt es dabei nicht.

In der Praxis liegt der Plan üblicherweise dort, wo die Feuerwehr zuerst eintrifft oder wo ständig jemand erreichbar ist: an einer ständig besetzten Stelle wie dem Pförtner oder Empfang, in der Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds beziehungsweise der Brandmelderzentrale oder in einem beschrifteten Depot am Anlaufpunkt der Feuerwehr. Ergänzend erhält die örtliche Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr eigene Exemplare, damit die Einsatzleitung bereits auf der Anfahrt darauf zugreifen kann.

Den genauen Ort und die Zahl der Exemplare stimmt der Betreiber mit der zuständigen Feuerwehr ab; die Norm DIN 14095 regelt vor allem Aufbau und Inhalt des Plans, nicht den exakten Aufbewahrungsort. Bei Objekten mit Brandmeldeanlage konkretisieren zusätzlich die kommunalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und DIN 14675, wo Plan und Feuerwehr-Laufkarten hinterlegt werden (Stand: August 2026).

  • Feuerwehrplan an einem mit der Feuerwehr abgestimmten, jederzeit zugänglichen Ort im Gebäude vorhalten
  • Typisch: ständig besetzte Stelle (Pförtner, Empfang), Nähe Feuerwehr-Bedienfeld beziehungsweise Brandmelderzentrale oder Laufkartendepot
  • Zusätzlich Exemplare an die örtliche Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr übergeben
  • Keine bundesweit einheitliche Ortsvorgabe – die zuständige Feuerwehr legt den Ort fest
  • DIN 14095 regelt Aufbau und Inhalt, nicht den exakten Aufbewahrungsort
  • Bei Brandmeldeanlagen zusätzlich kommunale TAB und DIN 14675 maßgeblich

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4) , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt Mindestanforderungen an Bestandteile, Planinhalt und Ausführung fest, verwendet grafische Symbole nach DIN 14034-6 und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr , FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich

Typische Aufbewahrungsorte im Gebäude

Damit der Plan im Notfall leicht zugänglich ist, wird er an gut erreichbaren Punkten hinterlegt, die die Feuerwehr beim Eintreffen ansteuert. Bewährt haben sich eine ständig besetzte Stelle wie Pförtner oder Empfang, die unmittelbare Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds beziehungsweise der Brandmelderzentrale sowie ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot. Entscheidend ist, dass die Einsatzkräfte den Plan ohne Suchen finden und dass der Aufbewahrungsort mit dem Angriffsweg der Feuerwehr zusammenpasst.

Als Faustregel gilt: Der Plan gehört an oder nahe den Ort, an dem die Feuerwehr ihren Einsatz beginnt – also häufig am Haupteingang oder an der Anfahrtsseite. Weil eine einzelne Stelle im Ernstfall verschlossen oder blockiert sein kann, empfiehlt es sich, den Plan in der Regel an mehreren Stellen vorzuhalten, damit auch die anrückende Einsatzleitung Zugriff hat. Der konkrete Ort wird dabei zwingend mit der örtlichen Feuerwehr abgesprochen.

Der Aufbewahrungsort und das Behältnis müssen für die Feuerwehr zugänglich sein; üblicherweise wird der Ort durch ein Hinweisschild – etwa nach DIN 4066 – gekennzeichnet, damit er auffällt. Je nach Objekt und Bundesland können die Anforderungen abweichen, weshalb die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle in jedem Fall vorangeht.

  • Ständig besetzte Stelle wie Pförtner oder Empfang
  • Unmittelbare Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds beziehungsweise der Brandmelderzentrale
  • Beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot am Anlaufpunkt der Feuerwehr
  • Haupteingang beziehungsweise Anfahrtsseite, passend zum Angriffsweg
  • In der Regel an mehreren Stellen vorhalten, damit auch die Anfahrt Zugriff hat
  • Aufbewahrungsort und Behältnis für die Feuerwehr zugänglich und gekennzeichnet (Hinweisschild, z. B. DIN 4066)

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4) , BauNetz Wissen — Feuerwehrplan (organisatorischer Brandschutz): erläutert den Feuerwehrplan nach DIN 14095, die erforderliche Absprache beziehungsweise Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie die Abgrenzung zum internen Einsatzplan der Feuerwehr

Objekte mit Brandmeldeanlage: BMZ, Depot und TAB

In Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage bündelt sich die Orientierung an der Brandmelderzentrale (BMZ) beziehungsweise dem Feuerwehr-Informationszentrum: Hier laufen Feuerwehr-Bedienfeld und Anzeigetableau zusammen, und hier beginnen die Einsatzkräfte in der Regel ihre Erkundung. Deshalb werden der Feuerwehrplan und die Feuerwehr-Laufkarten für solche Objekte typischerweise genau dort – am Anlaufpunkt der Feuerwehr – vorgehalten.

Für die Feuerwehr-Laufkarten ist das ausdrücklich geregelt: Nach DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ sind die Laufkarten griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Norm der Betreiber verantwortlich. Der Feuerwehrplan wird in der Praxis häufig am selben Ort hinterlegt, damit die Kräfte Plan und Laufkarten unmittelbar beieinander haben.

Wo genau Plan und Laufkarten liegen, konkretisieren die kommunalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB, auch Aufschaltbedingungen) der jeweiligen Feuerwehr für den Anschluss der Brandmeldeanlage an die Leitstelle. Diese örtlichen Vorgaben können sich unterscheiden – etwa Aufbewahrung an der BMZ oder in einem gesonderten, gegen unbefugten Zugriff gesicherten Laufkartendepot. Prüfen Sie daher je nach Standort die konkrete TAB der zuständigen Feuerwehr.

  • Bei Brandmeldeanlagen ist die Brandmelderzentrale (BMZ) beziehungsweise das Feuerwehr-Informationszentrum der zentrale Anlaufpunkt
  • DIN 14675-1:2020-01: Feuerwehr-Laufkarten griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot
  • Für Aktualität und Vollständigkeit der Laufkarten ist der Betreiber verantwortlich (Abschnitt 10)
  • Feuerwehrplan in der Praxis häufig am selben Ort wie die Laufkarten hinterlegt
  • Kommunale TAB der Feuerwehr legen den genauen Ort für Plan und Laufkarten fest
  • Vorgaben je nach Standort prüfen – Aufbewahrung an der BMZ oder in gesichertem Depot

Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich , Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4)

Exemplare bei der Feuerwehr und Abstimmung des Orts

Neben dem Exemplar im Gebäude erhält die örtliche Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr eigene Ausfertigungen des Feuerwehrplans. So kann die Einsatzleitung den Plan bereits auf der Anfahrt sichten und den Einsatz vorbereiten, bevor sie das Objekt erreicht. Wie viele Exemplare wo hinterlegt werden, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr.

Verbindlich wird der Aufbewahrungsort erst durch die Abstimmung: Der Plan wird mit der zuständigen Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle abgestimmt und in der Regel vor der Freigabe abgenommen. Zur richtigen Aufbewahrung ist eine enge Absprache mit der örtlichen Feuerwehr notwendig – sie bestimmt letztlich, an welcher Stelle der Plan vorzuhalten ist und in welcher Form.

Wichtig ist die Abgrenzung: Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist das grafische Orientierungsdokument, das im oder am Objekt vorgehalten und der Feuerwehr übergeben wird. Interne Einsatzpläne der Feuerwehr fallen ausdrücklich nicht unter DIN 14095; sie werden von der Feuerwehr selbst geführt. Der übergebene Feuerwehrplan kann jedoch als Grundlage für solche internen Pläne dienen.

  • Örtliche Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr erhält eigene Exemplare
  • Zweck: Zugriff der Einsatzleitung schon während der Anfahrt
  • Genauer Ort, Form und Zahl der Exemplare werden mit der Feuerwehr abgestimmt
  • Plan wird in der Regel vor der Freigabe von der Brandschutzdienststelle abgenommen
  • Feuerwehrplan (DIN 14095) und interne Einsatzpläne der Feuerwehr sind zu unterscheiden

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4) , BauNetz Wissen — Feuerwehrplan (organisatorischer Brandschutz): erläutert den Feuerwehrplan nach DIN 14095, die erforderliche Absprache beziehungsweise Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie die Abgrenzung zum internen Einsatzplan der Feuerwehr , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt Mindestanforderungen an Bestandteile, Planinhalt und Ausführung fest, verwendet grafische Symbole nach DIN 14034-6 und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr

Format, Kennzeichnung und Aktualität am Aufbewahrungsort

Damit der Plan am Aufbewahrungsort dauerhaft brauchbar bleibt, wird er in der Regel als robustes, meist laminiertes Exemplar im Format DIN A3 oder DIN A4 vorgehalten; die Laminierung schützt vor Schmutz und Feuchtigkeit. Ergänzend kann der Plan digital vorgehalten werden, etwa für die Fortschreibung. Ob und in welcher Form eine digitale Fassung akzeptiert wird, hängt von der Absprache mit der Feuerwehr und den örtlichen Vorgaben ab.

Der Aufbewahrungsort selbst sollte erkennbar sein: Üblich ist ein Hinweisschild – häufig nach DIN 4066 –, das auf das Behältnis mit dem Feuerwehrplan aufmerksam macht. So finden die Einsatzkräfte den Plan ohne Zeitverlust. Das Behältnis muss für die Feuerwehr ohne Umwege zugänglich sein.

Ein Feuerwehrplan ist kein einmaliges Dokument: Er ist bei baulichen oder betrieblichen Änderungen fortzuschreiben, und nach DIN 14095 ist eine Prüfung in der Regel etwa alle zwei Jahre vorgesehen. Wird der Plan geändert, gehört das aktualisierte Exemplar zeitnah an den Aufbewahrungsort und – soweit hinterlegt – auch an die zuständige Feuerwehr, damit der vorgehaltene Plan den tatsächlichen Zustand abbildet.

  • In der Regel laminiertes Exemplar in DIN A3 oder DIN A4, geschützt gegen Schmutz und Feuchtigkeit
  • Digitale Fassung ergänzend möglich – Form nach Absprache mit der Feuerwehr
  • Aufbewahrungsort mit Hinweisschild kennzeichnen (häufig nach DIN 4066)
  • Behältnis für die Feuerwehr ohne Umwege zugänglich halten
  • Fortschreibung bei Änderungen; Prüfung nach DIN 14095 in der Regel etwa alle zwei Jahre
  • Aktualisierte Pläne zeitnah an Aufbewahrungsort und zuständige Feuerwehr geben

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4) , Der Brandschutzbeauftragte — Feuerwehrpläne: beschreibt Inhalt und Bestandteile nach DIN 14095, die Symbole nach DIN 14034-6, die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und die nach DIN 14095 in der Regel alle zwei Jahre vorgesehene Prüfung , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt Mindestanforderungen an Bestandteile, Planinhalt und Ausführung fest, verwendet grafische Symbole nach DIN 14034-6 und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Aufbewahrung des Feuerwehrplans

Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wo der Feuerwehrplan aufbewahrt werden muss?

Eine bundesweit einheitliche Vorschrift, die den Aufbewahrungsort punktgenau festlegt, gibt es nicht. DIN 14095 regelt vor allem Aufbau und Inhalt des Feuerwehrplans, nicht den exakten Ort. Wo der Plan liegt, ergibt sich in der Praxis aus der Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr; bei Objekten mit Brandmeldeanlage konkretisieren zusätzlich die kommunalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und DIN 14675 die Hinterlegung. Maßgeblich sind daher die Vorgaben der örtlich zuständigen Feuerwehr.

Quellen: FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt Mindestanforderungen an Bestandteile, Planinhalt und Ausführung fest, verwendet grafische Symbole nach DIN 14034-6 und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr , FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich

Muss der Aufbewahrungsort des Feuerwehrplans gekennzeichnet werden?

In der Regel ja: Damit die Einsatzkräfte den Plan ohne Suchen finden, wird der Aufbewahrungsort üblicherweise mit einem Hinweisschild gekennzeichnet – häufig nach DIN 4066. Das Behältnis mit dem Feuerwehrplan muss für die Feuerwehr zugänglich sein. Die genauen Anforderungen an Kennzeichnung und Zugänglichkeit stimmen Sie mit der zuständigen Feuerwehr ab.

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4)

Wie viele Exemplare des Feuerwehrplans werden vorgehalten?

Eine feste bundesweite Zahl ist nicht vorgegeben. Üblich ist mindestens ein Exemplar im oder am Objekt an einem abgestimmten Ort sowie weitere Ausfertigungen bei der örtlichen Feuerwehr, damit die Einsatzleitung schon auf der Anfahrt Zugriff hat. Häufig wird empfohlen, den Plan an mehreren Stellen vorzuhalten. Wie viele Exemplare wo hinterlegt werden, legt die zuständige Feuerwehr fest.

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4) , BauNetz Wissen — Feuerwehrplan (organisatorischer Brandschutz): erläutert den Feuerwehrplan nach DIN 14095, die erforderliche Absprache beziehungsweise Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie die Abgrenzung zum internen Einsatzplan der Feuerwehr

Wo werden Feuerwehr-Laufkarten aufbewahrt – ist das derselbe Ort wie der Feuerwehrplan?

Feuerwehr-Laufkarten und Feuerwehrplan sind unterschiedliche Dokumente, werden aber oft am selben Ort hinterlegt. Nach DIN 14675-1:2020-01 sind die Laufkarten griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren – meist an oder nahe der Brandmelderzentrale. Der Feuerwehrplan wird in der Praxis häufig ebenfalls dort vorgehalten, damit die Einsatzkräfte beides unmittelbar beieinander haben.

Quellen: FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt Mindestanforderungen an Bestandteile, Planinhalt und Ausführung fest, verwendet grafische Symbole nach DIN 14034-6 und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr

Darf der Feuerwehrplan nur digital vorgehalten werden?

In der Regel wird am Aufbewahrungsort ein ausgedrucktes, meist laminiertes Exemplar in DIN A3 oder DIN A4 vorgehalten, weil es im Einsatz ohne Technik sofort nutzbar ist. Eine digitale Fassung kann ergänzend sinnvoll sein, etwa für die Fortschreibung. Ob eine rein digitale Vorhaltung akzeptiert wird, hängt von der Absprache mit der Feuerwehr und den örtlichen Vorgaben ab.

Quellen: Brandschutz Checkup — „Wo muss der Feuerwehrplan sein?“: nennt als Aufbewahrungsorte unter anderem Pförtner, die Nähe des Feuerwehr-Bedienfelds und ein beschriftetes Feuerwehrlaufkartendepot, betont die zwingende Absprache mit der örtlichen Feuerwehr sowie die Übergabe von Exemplaren an die örtliche Brandschutzdienststelle und empfiehlt witterungsgeschützte, laminierte Pläne (DIN A3 oder A4)

Wer legt den genauen Aufbewahrungsort fest?

Den genauen Ort bestimmt die zuständige Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle im Rahmen der Abstimmung; der Plan wird in der Regel vor der Freigabe abgenommen. Bei Objekten mit Brandmeldeanlage kommen die kommunalen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) hinzu, die die Hinterlegung von Plan und Laufkarten regeln. Der Betreiber setzt diese Vorgaben um und hält den Plan am vereinbarten Ort vor.

Quellen: BauNetz Wissen — Feuerwehrplan (organisatorischer Brandschutz): erläutert den Feuerwehrplan nach DIN 14095, die erforderliche Absprache beziehungsweise Genehmigung der zuständigen Brandschutzdienststelle sowie die Abgrenzung zum internen Einsatzplan der Feuerwehr , FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich