Ratgeber · aktualisiert am 26.07.2026

Was ist der Unterschied zwischen Feuerwehrplan und Brandschutzplan?

Ein Feuerwehrplan ist eine Einsatzunterlage für die Feuerwehr nach DIN 14095: Er wird für den Schadensfall erstellt, mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt und hilft der Einsatzleitung, sich im Objekt schnell zu orientieren. Ein Brandschutzplan ist demgegenüber die zeichnerische Darstellung des Brandschutzkonzepts beziehungsweise Brandschutznachweises im Baugenehmigungsverfahren; er belegt gegenüber der Bauaufsicht auf Grundlage der Landesbauordnung, dass der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz eingehalten wird. Beide unterscheiden sich damit in Zweck, Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Zeitpunkt: Der Brandschutzplan gehört ins Genehmigungsverfahren, der Feuerwehrplan in den späteren Betrieb (Stand: Juli 2026).

Wie unterscheiden sich Feuerwehrplan und Brandschutzplan grundsätzlich?

Beide Begriffe klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Dokumente, die in verschiedenen Phasen eines Bauvorhabens entstehen. Der Feuerwehrplan ist ein baurechtlich verankertes Dokument: eine standardisierte Einsatzunterlage nach DIN 14095, die für die Feuerwehr erstellt wird und ihr im Schadensfall die Orientierung im Objekt ermöglicht. Der Brandschutzplan ist demgegenüber kein durch eine eigene Norm festgelegter Begriff. Im Zusammenhang mit Bauantrag und Baugenehmigung meint er die zeichnerische Darstellung der Brandschutzmaßnahmen, wie sie der Brandschutznachweis beziehungsweise das Brandschutzkonzept fordert — adressiert an die Bauaufsichtsbehörde, nicht an die Einsatzkräfte.

Die Abgrenzung ist wichtig, weil das Wort Brandschutzplan umgangssprachlich auch als Oberbegriff für nahezu alle brandschutzbezogenen Pläne verwendet wird, teils sogar einschließlich Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan. Baurechtlich ist der Feuerwehrplan der präzise und bevorzugte Begriff für die Einsatzunterlage der Feuerwehr. In diesem Beitrag ist mit Brandschutzplan konsequent der Plan im Baugenehmigungsverfahren gemeint, also die Plandarstellung des Brandschutznachweises. Der Vergleich betrifft damit ausdrücklich das Begriffspaar Feuerwehrplan und Brandschutzplan im Genehmigungsverfahren und ist nicht mit der Gegenüberstellung von Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan zu verwechseln.

Der Kernunterschied lässt sich in vier Dimensionen fassen: Zweck, Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Zeitpunkt. Der Brandschutzplan dient dem Nachweis der Schutzziele gegenüber der Behörde und entsteht vor der Baugenehmigung im Rahmen des Antrags. Der Feuerwehrplan dient der operativen Orientierung der Einsatzkräfte und entsteht in der Regel später, zur Inbetriebnahme des fertigen Objekts. Wer die Pläne auseinanderhält, vermeidet die häufige Fehlannahme, ein Feuerwehrplan könne den Brandschutznachweis im Bauantrag ersetzen oder umgekehrt.

  • Feuerwehrplan: standardisierte Einsatzunterlage nach DIN 14095 für die Feuerwehr
  • Brandschutzplan: zeichnerische Darstellung der Brandschutzmaßnahmen aus Brandschutznachweis beziehungsweise Brandschutzkonzept
  • Brandschutzplan ist kein durch eine eigene Norm definierter Begriff, sondern wird uneinheitlich verwendet
  • In diesem Beitrag meint Brandschutzplan den Plan im Baugenehmigungsverfahren
  • Kernunterschiede: Zweck, Zielgruppe, Rechtsgrundlage und Zeitpunkt
  • Brandschutzplan gehört ins Genehmigungsverfahren vor Baubeginn
  • Feuerwehrplan gehört in den späteren Betrieb, meist zur Inbetriebnahme
  • Nicht zu verwechseln mit der Gegenüberstellung Feuerwehrplan gegen Flucht- und Rettungsplan

Quellen: Wikipedia — Brandschutzplan , TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6)

Was ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095?

Der Feuerwehrplan ist eine objektbezogene Einsatzunterlage, die den Einsatzkräften der Feuerwehr die Einsatzvorbereitung, eine schnelle Orientierung vor Ort und die Lagebeurteilung im Schadensfall erleichtert. Grundlage ist die DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" in der aktuellen Ausgabe DIN 14095:2025-07, die die vorherige Fassung DIN 14095:2024-02 abgelöst hat (davor galt lange DIN 14095:2007-05). Die Norm legt Mindestanforderungen an Inhalt, Aufbau und Ausführung fest und richtet sich damit an die Bedürfnisse der Feuerwehr, nicht an die einer Genehmigungsbehörde.

Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht aus einem schriftlichen und einem grafischen Teil. Der schriftliche Teil ist im Wesentlichen ein Objektdatenblatt mit allgemeinen Angaben wie Name, Anschrift, Nutzung, Ansprechpartnern sowie ergänzenden Hinweisen zu Gefahrstoffen, technischen Einrichtungen und Löschwasserversorgung. Der grafische Teil umfasst je nach Objekt einen Übersichtsplan, Geschosspläne und bei Bedarf Sonderpläne, etwa einen Umgebungs- oder Detailplan. Die verwendeten Symbole richten sich nach der DIN 14034-6 "Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen — Bauliche Einrichtungen"; die Ausgabe 2025-07 der DIN 14095 wurde in ihrem Musteranhang an die aktualisierte DIN 14034-6 angepasst.

Ob ein Feuerwehrplan erforderlich ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorgaben, aus Sonderbauvorschriften oder aus einer Auflage in der Baugenehmigung; Auskunft dazu gibt die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle. Bei der Erstellung sind Abstimmungen mit dem Betreiber, der Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle üblich und in der Regel notwendig, und der Plan wird vor der Inbetriebnahme des Objekts von der Feuerwehr geprüft. Verantwortlich für Erstellung und Aktualität ist der Betreiber der baulichen Anlage; der Plan ist in angemessenen Abständen, in der Regel mindestens alle zwei Jahre, zu überprüfen. Welche Inhalte im Einzelnen hineingehören und wann genau Pflicht besteht, behandeln die gesonderten Ratgeber zum Feuerwehrplan-Inhalt und zur Feuerwehrplan-Pflicht.

  • Zweck: Einsatzvorbereitung, schnelle Orientierung und Lagebeurteilung für die Feuerwehr
  • Grundlage: DIN 14095 "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen", Ausgabe DIN 14095:2025-07
  • Aufbau: schriftlicher Teil (Objektdatenblatt) und grafischer Teil (Übersichts-, Geschoss- und Sonderpläne)
  • Symbole nach DIN 14034-6; der Musteranhang der Ausgabe 2025-07 wurde daran angepasst
  • Erforderlichkeit über Landesrecht, Sonderbauvorschriften oder Auflage in der Baugenehmigung
  • Abstimmung mit Betreiber, Feuerwehr und zuständiger Brandschutzdienststelle
  • Prüfung durch die Feuerwehr in der Regel vor Inbetriebnahme; Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre
  • Verantwortung liegt beim Betreiber der baulichen Anlage

Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6) , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen: DIN 14095 überarbeitet (Ausgabe 2025-07) , fluchtplan24 — Feuerwehrplan gemäß DIN 14095: Fakten und Erstellung

Was ist ein Brandschutzplan im Baugenehmigungsverfahren?

Im Baugenehmigungsverfahren steht der Brandschutzplan für die zeichnerische Darstellung der Brandschutzmaßnahmen, die der Brandschutznachweis fordert. Der Brandschutznachweis ist eine Bauvorlage, mit der die Behörde prüft, ob das Vorhaben die Anforderungen an den vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt. Rechtsgrundlage sind die jeweilige Landesbauordnung und die darauf gestützte Bauvorlagenverordnung des Landes, die sich an der Muster-Bauvorlagenverordnung orientiert. Für nachweispflichtige Vorhaben gilt: Ohne Brandschutznachweis wird keine Baugenehmigung erteilt.

Dargestellt werden die Brandschutzmaßnahmen in Plänen und in der Baubeschreibung. Typische Inhalte der Plandarstellung sind das Brandverhalten von Baustoffen und der Feuerwiderstand von Bauteilen, Brandwände und Brandabschnitte, Rauchabschnitte, der Verlauf des ersten und zweiten Rettungswegs sowie Flächen für die Feuerwehr, Löschwasser und sicherheitstechnische Anlagen wie Melde-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen. Anders als beim Feuerwehrplan gibt es für diese Brandschutzpläne keine bundeseinheitlich verbindliche Zeichennorm; üblich sind farbliche Konventionen — etwa nach Empfehlungen der vfdb oder nach einer projektbezogenen Legende —, die Feuerwiderstandsklassen, Abschnitte und Rettungswege farblich unterscheiden. Jeder Plan trägt daher eine eigene, eindeutige Legende.

Erstellt wird der Brandschutznachweis mit seiner Plandarstellung von einer nach Landesrecht dafür qualifizierten beziehungsweise bauvorlageberechtigten Person, häufig einem Fachplaner für Brandschutz. Bei erhöhten Anforderungen — insbesondere bei Sonderbauten, Gebäuden der Gebäudeklasse 5 und größeren Garagen — verlangen die meisten Landesbauordnungen zusätzlich eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, also durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz. Zeitlich gehört der Brandschutzplan an den Anfang: Er ist Teil der Antragsunterlagen und wird vor Erteilung der Baugenehmigung erstellt und geprüft.

  • Brandschutzplan im Bauantrag: zeichnerische Darstellung der Maßnahmen aus dem Brandschutznachweis
  • Rechtsgrundlage: Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung des Landes (orientiert an der Muster-Bauvorlagenverordnung)
  • Ohne Brandschutznachweis keine Baugenehmigung für nachweispflichtige Vorhaben
  • Typische Inhalte: Feuerwiderstand von Bauteilen, Brandwände, Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege, Feuerwehrflächen, Löschwasser, sicherheitstechnische Anlagen
  • Keine bundeseinheitliche Zeichennorm; farbliche Konventionen und projektbezogene Legende
  • Erstellung durch qualifizierte beziehungsweise bauvorlageberechtigte Person, oft Fachplaner Brandschutz
  • Prüfung durch Bauaufsicht oder Prüfsachverständigen bei Sonderbauten, Gebäudeklasse 5 und größeren Garagen
  • Zeitpunkt: Teil der Antragsunterlagen, vor Erteilung der Baugenehmigung

Quellen: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , Wikipedia — Brandschutzplan

Welche Inhalte und Zwecke haben Feuerwehrplan und Brandschutzplan im Vergleich?

Der grundlegende Zweck trennt beide Pläne am deutlichsten. Der Feuerwehrplan beantwortet die Frage, was die Einsatzkräfte im Ernstfall über das Objekt wissen müssen, um schnell und sicher handeln zu können. Der Brandschutzplan beantwortet die Frage, wie der Brandschutz baulich, anlagentechnisch und organisatorisch nachgewiesen ist, damit die Bauaufsicht die Genehmigung erteilen kann. Der eine ist ein operatives Werkzeug für den Einsatz, der andere ein Nachweisdokument im Verwaltungsverfahren.

Entsprechend unterscheiden sich die Inhalte. Der Feuerwehrplan hebt einsatzrelevante Informationen hervor: Zugänge und Angriffswege, Löschwasserentnahmestellen, Gefahrenbereiche, Absperreinrichtungen sowie die Standorte brandschutztechnischer Einrichtungen — jeweils so aufbereitet, dass die Feuerwehr sie ohne Vorkenntnis des Gebäudes rasch erfassen kann. Der Brandschutzplan bildet dagegen die Schutzmaßnahmen als Nachweis ab: Feuerwiderstand der Bauteile, Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswegführung und sicherheitstechnische Anlagen, damit die Behörde die Einhaltung der Schutzziele beurteilen kann. Beide können dieselben baulichen Gegebenheiten zeigen, filtern und gewichten sie aber nach ihrem jeweiligen Zweck völlig unterschiedlich.

Auch auf den weiteren Vergleichsachsen laufen die Pläne auseinander. Die Rechtsgrundlage ist beim Feuerwehrplan die DIN 14095 in Verbindung mit landesrechtlichen Anforderungen, beim Brandschutzplan die Landesbauordnung mit ihrer Bauvorlagenverordnung. Die Symbolik folgt beim Feuerwehrplan der genormten DIN 14034-6, beim Brandschutzplan farblichen Konventionen mit eigener Legende. Die Zielgruppe ist einmal die Feuerwehr, einmal die Bauaufsicht und die Planungsbeteiligten. Der Zeitpunkt liegt einmal beim Betrieb beziehungsweise zur Inbetriebnahme, einmal im Antragsverfahren vor der Genehmigung. Und die Fortschreibung ist beim Feuerwehrplan ausdrücklich geregelt, der in der Regel mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen ist.

  • Zweck: Feuerwehrplan operativ für den Einsatz, Brandschutzplan als Nachweis gegenüber der Behörde
  • Inhalt Feuerwehrplan: Angriffswege, Löschwasser, Gefahrenbereiche, Absperreinrichtungen, brandschutztechnische Einrichtungen
  • Inhalt Brandschutzplan: Feuerwiderstand, Brand- und Rauchabschnitte, Rettungswege, sicherheitstechnische Anlagen
  • Rechtsgrundlage: DIN 14095 und Landesrecht gegenüber Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung
  • Symbolik: DIN 14034-6 gegenüber farblichen Konventionen mit eigener Legende
  • Zielgruppe: Feuerwehr gegenüber Bauaufsicht und Planungsbeteiligten
  • Zeitpunkt: Betrieb beziehungsweise Inbetriebnahme gegenüber Antragsverfahren vor der Genehmigung
  • Fortschreibung: Feuerwehrplan in der Regel mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen

Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6) , TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , Wikipedia — Brandschutzplan

Wann brauchen Sie welchen Plan, und wie greifen beide ineinander?

In der Reihenfolge eines Bauvorhabens steht der Brandschutzplan am Anfang und der Feuerwehrplan am Ende. Zunächst wird im Genehmigungsverfahren der Brandschutznachweis mit seiner Plandarstellung erstellt und geprüft; auf dieser Grundlage ergeht die Baugenehmigung, häufig verbunden mit Auflagen. Zu diesen Auflagen kann die Pflicht gehören, vor der Inbetriebnahme einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 vorzulegen. Beide Dokumente bauen inhaltlich aufeinander auf — der Feuerwehrplan nutzt Angaben aus dem Brandschutzkonzept —, ersetzen sich aber nicht: Der Feuerwehrplan ist kein Genehmigungsnachweis, und der Brandschutzplan ist keine Einsatzunterlage.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu einem dritten Dokument, das oft in denselben Topf geworfen wird: dem Flucht- und Rettungsplan. Dieser richtet sich an die Personen im Gebäude, dient der Selbstrettung und folgt eigenen Regeln, nämlich der Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln ASR A1.3 und A2.3 sowie der DIN ISO 23601. Er ist damit weder Teil des Feuerwehrplans noch des Brandschutzplans im Genehmigungsverfahren, auch wenn alle drei denselben Grundriss als Ausgangsbasis nutzen können.

Erstellen lassen können Sie beide Pläne von spezialisierten Ingenieur-, CAD- und Brandschutzplanungsbüros; für den Brandschutznachweis ist dabei die landesrechtliche Bauvorlageberechtigung zu beachten, für den Feuerwehrplan die Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle. Eine CAD-gestützte Erstellung ist in beiden Fällen sinnvoll, weil sich die Pläne so bei Umbauten oder Nutzungsänderungen fortschreiben lassen. Halten Sie vor der Auftragsvergabe schriftlich fest, welches Dokument benötigt wird, welche Bestandsunterlagen vorliegen und wer für die spätere Aktualisierung zuständig ist.

  • Reihenfolge: erst Brandschutzplan im Genehmigungsverfahren, dann Feuerwehrplan zur Inbetriebnahme
  • Feuerwehrplan-Pflicht kann als Auflage der Baugenehmigung entstehen
  • Beide bauen aufeinander auf, ersetzen einander aber nicht
  • Flucht- und Rettungsplan ist ein drittes, eigenständiges Dokument nach ArbStättV, ASR und DIN ISO 23601
  • Erstellung durch spezialisierte CAD- und Brandschutzplanungsbüros möglich
  • Brandschutznachweis erfordert landesrechtliche Bauvorlageberechtigung
  • Feuerwehrplan erfordert Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle
  • Leistungsumfang, Datengrundlage und Zuständigkeit für die Fortschreibung vorab schriftlich festhalten

Quellen: fluchtplan24 — Feuerwehrplan gemäß DIN 14095: Fakten und Erstellung , TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen: DIN 14095 überarbeitet (Ausgabe 2025-07)

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Feuerwehrplan und Brandschutzplan

Ist der Brandschutzplan dasselbe wie das Brandschutzkonzept oder der Brandschutznachweis?

Die Begriffe hängen eng zusammen, sind aber nicht identisch. Das Brandschutzkonzept beschreibt die Gesamtstrategie des Brandschutzes für ein Gebäude, der Brandschutznachweis ist die daraus abgeleitete Bauvorlage, mit der die Einhaltung gegenüber der Behörde nachgewiesen wird. Der Brandschutzplan ist die zeichnerische Darstellung dieser Maßnahmen in den Antragsplänen. Welcher Begriff im Verfahren maßgeblich ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab: Manche Länder sprechen von Brandschutznachweis, andere von Brandschutzkonzept. Prüfen Sie daher, welche Bezeichnung und welcher Umfang in Ihrer Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung gefordert sind.

Quellen: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , Wikipedia — Brandschutzplan

Kann ein Feuerwehrplan den Brandschutznachweis im Bauantrag ersetzen?

Nein. Der Feuerwehrplan ist eine Einsatzunterlage für die Feuerwehr nach DIN 14095 und kein Nachweisdokument im Baugenehmigungsverfahren. Der Brandschutznachweis mit seiner Plandarstellung belegt gegenüber der Bauaufsicht, dass die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz erfüllt sind, und ist für nachweispflichtige Vorhaben Voraussetzung für die Baugenehmigung. Umgekehrt ersetzt der Brandschutznachweis auch keinen Feuerwehrplan, wenn dieser als Auflage oder nach Sonderbauvorschriften gefordert ist. Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten benötigt.

Quellen: TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6)

Wer darf einen Feuerwehrplan und wer einen Brandschutzplan erstellen?

Den Feuerwehrplan erstellt eine fachkundige Person; entscheidend ist die Abstimmung mit dem Betreiber, der Feuerwehr und der zuständigen Brandschutzdienststelle, und die Feuerwehr prüft den Plan in der Regel vor Inbetriebnahme. Den Brandschutznachweis mit seiner Plandarstellung darf nur eine nach Landesrecht dafür qualifizierte beziehungsweise bauvorlageberechtigte Person erstellen; bei Sonderbauten, Gebäudeklasse 5 und größeren Garagen kommt zusätzlich eine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfsachverständigen hinzu. In der Praxis übernehmen spezialisierte Brandschutz- und CAD-Planungsbüros beide Aufgaben, sofern die jeweiligen Berechtigungen vorliegen.

Quellen: fluchtplan24 — Feuerwehrplan gemäß DIN 14095: Fakten und Erstellung , TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt

Ist der Flucht- und Rettungsplan Teil des Feuerwehrplans oder des Brandschutzplans?

Weder noch. Der Flucht- und Rettungsplan ist ein eigenständiges Dokument, das sich an die Personen im Gebäude richtet und der Selbstrettung dient. Seine Grundlagen sind die Arbeitsstättenverordnung mit den Technischen Regeln ASR A1.3 und A2.3 sowie die DIN ISO 23601 für die Gestaltung. Der Feuerwehrplan richtet sich dagegen an die Einsatzkräfte, der Brandschutzplan an die Bauaufsicht. Alle drei können denselben Grundriss als Ausgangsbasis nutzen, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Inhalt und Rechtsgrundlage deutlich und sollten nicht vermischt werden.

Quellen: Wikipedia — Brandschutzplan , DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6)

Welche Symbole und Farben werden im Feuerwehrplan und im Brandschutzplan verwendet?

Der Feuerwehrplan verwendet genormte grafische Symbole nach DIN 14034-6 sowie die in der DIN 14095 festgelegten Gestaltungsvorgaben, damit alle Feuerwehren die Pläne einheitlich lesen können; die Ausgabe DIN 14095:2025-07 wurde in ihrem Musteranhang an die aktualisierte DIN 14034-6 angepasst. Für den Brandschutzplan im Genehmigungsverfahren gibt es dagegen keine bundeseinheitlich verbindliche Zeichennorm. Üblich sind farbliche Konventionen, etwa nach Empfehlungen der vfdb oder nach einer projektbezogenen Legende, mit denen Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte und Rettungswege unterschieden werden. Jeder Brandschutzplan sollte deshalb eine eindeutige eigene Legende enthalten.

Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6) , FeuerTrutz — Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen: DIN 14095 überarbeitet (Ausgabe 2025-07)

Sind Feuerwehrplan und Brandschutzplan bundesweit einheitlich geregelt?

Nur teilweise. Der Feuerwehrplan folgt mit der DIN 14095 einer bundesweit einheitlichen Norm für Inhalt und Gestaltung; ob er im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich jedoch nach Landesrecht, Sonderbauvorschriften oder einer Auflage in der Baugenehmigung. Der Brandschutzplan als Bestandteil des Brandschutznachweises ist dagegen über die jeweilige Landesbauordnung und deren Bauvorlagenverordnung geregelt, sodass Bezeichnung, Umfang und Prüfpflichten von Bundesland zu Bundesland variieren können. Für ein konkretes Vorhaben sind daher stets die landesrechtlichen Vorgaben und die Auskunft der zuständigen Stellen maßgeblich.

Quellen: DGWZ — DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen (Ausgabe DIN 14095:2025-07, Symbole nach DIN 14034-6) , TÜV SÜD Brandschutz-Informationsportal — Der Brandschutznachweis als Bauvorlage: Bedeutung und Inhalt