Warum brauchen Krankenhäuser einen Feuerwehrplan?
Krankenhäuser sind baurechtliche Sonderbauten mit vielen bettlägerigen, nicht ohne Hilfe fluchtfähigen Patientinnen und Patienten und meist einer flächendeckenden Brandmeldeanlage – der Feuerwehrplan nach DIN 14095 gibt den Einsatzkräften die dafür nötige Orientierung über Brandabschnitte, Rettungswege und Gefahrenstellen. Er ist bundesweit nicht durch ein einzelnes Gesetz vorgeschrieben, wird aber in der Regel über das Brandschutzkonzept und die Baugenehmigung beziehungsweise von der zuständigen Brandschutzdienststelle gefordert. Wegen der automatischen Aufschaltung der Brandmeldeanlage kommen zusätzlich Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 hinzu, damit die Feuerwehr Bereiche wie Intensivstation, OP oder Bettenaufzüge sofort einordnen kann (Stand: August 2026).
Kurz erklärt: Warum Krankenhäuser einen Feuerwehrplan brauchen
Krankenhäuser gehören baurechtlich zu den Sonderbauten: Sie beherbergen viele Menschen, darunter zahlreiche bettlägerige oder nicht ohne fremde Hilfe fluchtfähige Patientinnen und Patienten, und lassen sich im Brandfall nicht einfach vollständig räumen. Deshalb verlangt die zuständige Behörde in der Regel ein umfassendes Brandschutzkonzept – und als Teil des organisatorischen Brandschutzes einen Feuerwehrplan nach DIN 14095, der den Einsatzkräften die Orientierung im Gebäude erleichtert.
Der Feuerwehrplan zeigt der anrückenden Feuerwehr auf einen Blick, wie das Objekt aufgebaut ist: Brandabschnitte, Rettungswege, Zugänge, Löschwasserentnahmestellen sowie besondere Gefahren wie medizinische Gase oder Sauerstoffanlagen. Gerade weil eine sofortige Vollräumung im Krankenhaus kaum möglich ist, sondern zunächst horizontal in benachbarte Brandabschnitte verlegt wird, ist diese Vorabinformation für einen geordneten Einsatz entscheidend.
Eine einzelne bundesweite Vorschrift, die den Feuerwehrplan für jedes Krankenhaus ausdrücklich anordnet, gibt es nicht. Die Pflicht ergibt sich in der Praxis aus den Landesbauordnungen und dem daraus abgeleiteten Brandschutzkonzept sowie aus den Vorgaben der örtlich zuständigen Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle. Kommt eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Leitstelle hinzu – im Krankenhaus die Regel –, sind zusätzlich Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 zu erstellen (Stand: August 2026).
- Krankenhäuser sind Sonderbauten mit vielen nicht selbst fluchtfähigen Patientinnen und Patienten
- Feuerwehrplan nach DIN 14095 gibt schnelle Orientierung über Brandabschnitte, Rettungswege und Gefahrenstellen
- Keine einzelne bundesweite Pflicht – sie ergibt sich aus Landesbauordnung, Brandschutzkonzept und Vorgaben der Feuerwehr
- Vollräumung ist kaum möglich; im Vordergrund steht die horizontale Verlegung in benachbarte Brandabschnitte
- Bei Brandmeldeanlage mit Aufschaltung kommen Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 hinzu
Quellen: Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre , BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt die Anforderungen an Bestandteile und Ausführung fest, wurde an die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr
Krankenhaus als Sonderbau: Woraus sich die Anforderungen ergeben
Nach den Landesbauordnungen – die sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren – zählen Krankenhäuser zu den Sonderbauten. Für Sonderbauten können die Behörden besondere Anforderungen an den Brand- und Rettungswegeschutz stellen und im Baugenehmigungsverfahren einen Brandschutznachweis beziehungsweise ein Brandschutzkonzept verlangen. Der Feuerwehrplan ist dabei häufig ein fester Baustein dieses Konzepts.
Eine bundesweit einheitliche Musterverordnung speziell für Krankenhäuser existiert nicht. In den meisten Bundesländern werden Krankenhäuser deshalb als ungeregelte Sonderbauten eingestuft, für die im Einzelfall ein objektbezogenes Brandschutzkonzept erarbeitet wird. Einzelne Länder haben eigene Regelungen erlassen – etwa Brandenburg mit der Krankenhaus- und Pflegeheim-Bauverordnung (BbgKPBauV).
Andere Länder sind andere Wege gegangen: Nordrhein-Westfalen etwa hat seine frühere Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) außer Kraft gesetzt und durch eine bauaufsichtliche Verwaltungsvorschrift zu Bau und Betrieb entsprechender Einrichtungen ersetzt. Welche konkreten Anforderungen – und ob ausdrücklich ein Feuerwehrplan – gelten, hängt daher vom Bundesland, vom Objekt und von der Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.
- Landesbauordnungen (in Anlehnung an die MBO) ordnen Krankenhäuser den Sonderbauten zu
- Behörden können besondere Brandschutzanforderungen stellen und ein Brandschutzkonzept fordern
- Keine bundesweite Musterverordnung – meist Einstufung als ungeregelter Sonderbau mit individuellem Konzept
- Einzelne Länder mit eigener Verordnung, etwa Brandenburg (BbgKPBauV)
- NRW: frühere Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) außer Kraft, durch Verwaltungsvorschrift ersetzt
- Konkrete Anforderungen je nach Bundesland, Objekt und Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle
Quellen: BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV , Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre
Brandmeldeanlage, Aufschaltung und Feuerwehr-Laufkarten
Krankenhäuser sind in der Regel flächendeckend mit einer Brandmeldeanlage (BMA) ausgestattet, weil sich ein Brand bei schlafenden oder nicht mobilen Patienten frühzeitig und automatisch bemerkbar machen muss. Brandmeldungen werden dabei ohne Zeitverzögerung automatisch an die Feuerwehr-Alarmierungsstelle übermittelt und lösen zugleich eine interne Personalalarmierung aus.
Mit dieser Aufschaltung der BMA an die Leitstelle sind nach DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“ zusätzlich Feuerwehr-Laufkarten zu erstellen. Sie sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot vorzuhalten; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Norm der Betreiber verantwortlich. Die Laufkarten führen die Einsatzkräfte von der Brandmelderzentrale gezielt zum ausgelösten Melder.
Feuerwehrplan und Feuerwehr-Laufkarten sind unterschiedliche Dokumente, die sich ergänzen: Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 liefert die grafische Gesamtübersicht des Objekts, die Laufkarten nach DIN 14675 den detaillierten Laufweg zu den einzelnen Meldergruppen. Im Krankenhaus greifen beide ineinander und werden häufig am selben Anlaufpunkt der Feuerwehr vorgehalten.
- Krankenhäuser meist mit flächendeckender Brandmeldeanlage (BMA)
- Automatische, verzögerungsfreie Weiterleitung der Brandmeldung an die Feuerwehr sowie interne Personalalarmierung
- Mit der Aufschaltung sind nach DIN 14675-1:2020-01 Feuerwehr-Laufkarten zu erstellen
- Laufkarten griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr im gesicherten Depot; Betreiber verantwortlich (Abschnitt 10)
- Feuerwehrplan (DIN 14095) und Laufkarten (DIN 14675) ergänzen sich und liegen oft am selben Ort
Quellen: Sicheres Krankenhaus — Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen: beschreibt die automatische, verzögerungsfreie Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, die horizontale Räumung über zwei Brandabschnitte sowie erforderliche organisatorische Dokumente wie Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne (Mindestformat DIN A3) , FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt die Anforderungen an Bestandteile und Ausführung fest, wurde an die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr
Räumungskonzept: horizontale Evakuierung in Brandabschnitte
Die größte Besonderheit im Krankenhaus ist die Räumung: Viele Patientinnen und Patienten sind bettlägerig, frisch operiert oder auf Geräte angewiesen und können sich nicht selbst in Sicherheit bringen. Eine vollständige, sofortige Evakuierung des Gebäudes ist deshalb weder realistisch noch das Ziel.
Stattdessen setzen die Brandschutzkonzepte auf eine gestufte Räumung. Verbreitet ist ein Aufenthalts- und Verzögerungskonzept mit den Stufen Verbleib im Zimmer, horizontale Räumung, vertikale Räumung und – als letzte Stufe – Rettung durch Mittel der Feuerwehr. Kernstück ist die horizontale Evakuierung: Patienten werden auf derselben Etage durch Brandschutztüren in einen benachbarten, gesicherten Brandabschnitt verlegt, in dem sie zunächst geschützt sind. Deshalb muss jedes Geschoss in der Regel über mindestens zwei Brandabschnitte mit eigenen Rettungswegen verfügen.
Genau hier hilft der Feuerwehrplan: Er stellt die Brandabschnitte, Brandschutztüren, Rettungswege und Anlaufpunkte übersichtlich dar, sodass die Einsatzkräfte die Verlegung von Patienten unterstützen und die Lage schnell einordnen können. Ohne diese Vorabinformation ließe sich ein solcher Einsatz in einem großen Klinikgebäude kaum geordnet führen.
- Viele Patientinnen und Patienten sind nicht ohne Hilfe fluchtfähig – Vollräumung ist nicht das Ziel
- Gestufte Räumung: Verbleib im Zimmer, horizontale Räumung, vertikale Räumung, Rettung durch die Feuerwehr
- Horizontale Evakuierung: Verlegung in einen benachbarten, gesicherten Brandabschnitt auf derselben Etage
- In der Regel mindestens zwei Brandabschnitte je Geschoss mit eigenen Rettungswegen
- Feuerwehrplan stellt Brandabschnitte, Brandschutztüren und Rettungswege dar und unterstützt die Verlegung
Quellen: Sicheres Krankenhaus — Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen: beschreibt die automatische, verzögerungsfreie Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, die horizontale Räumung über zwei Brandabschnitte sowie erforderliche organisatorische Dokumente wie Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne (Mindestformat DIN A3) , BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV
Was der Feuerwehrplan fürs Krankenhaus zeigen muss
Inhalt und Aufbau richten sich nach DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (sie ersetzt die Ausgabe 2024-02). Ein Feuerwehrplan besteht in der Regel aus allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan, Geschossplänen, gegebenenfalls Sonderplänen und textlichen Erläuterungen; die grafischen Symbole folgen der DIN 14034-6.
Für Krankenhäuser sind einige Angaben besonders wichtig: die Kennzeichnung der Brandabschnitte und Rettungswege, die Lage von Bettenaufzügen, Zugängen und Löschwasserentnahmestellen sowie besondere Gefahren wie Sauerstoff- und medizinische Gasanlagen. Häufig verlangt die Feuerwehr zusätzlich Angaben wie die Bettenzahl der Bereiche. Das Format ist üblicherweise mindestens DIN A3, damit die Pläne im Einsatz gut lesbar bleiben; die konkreten Vorgaben stimmt der Betreiber mit der örtlichen Brandschutzdienststelle ab.
Der Feuerwehrplan bildet den tatsächlichen Zustand des Gebäudes ab und ist deshalb fortzuschreiben. Er gilt nur für die Orientierung der Einsatzkräfte am Objekt; interne Einsatzpläne der Feuerwehr fallen ausdrücklich nicht unter DIN 14095. Der übergebene Feuerwehrplan kann aber als Grundlage für solche internen Pläne dienen.
- Inhalt nach DIN 14095:2025-07: Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschosspläne, gegebenenfalls Sonderpläne, Erläuterungen
- Grafische Symbole nach DIN 14034-6
- Wichtig im Krankenhaus: Brandabschnitte, Rettungswege, Bettenaufzüge, Löschwasser, medizinische Gase und Sauerstoff
- Format üblicherweise mindestens DIN A3; genaue Vorgaben mit der Brandschutzdienststelle abstimmen
- Feuerwehrplan gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr
Quellen: Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt die Anforderungen an Bestandteile und Ausführung fest, wurde an die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr , Sicheres Krankenhaus — Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen: beschreibt die automatische, verzögerungsfreie Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, die horizontale Räumung über zwei Brandabschnitte sowie erforderliche organisatorische Dokumente wie Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne (Mindestformat DIN A3)
Häufige Fragen zum Feuerwehrplan im Krankenhaus
Ist ein Feuerwehrplan für Krankenhäuser gesetzlich vorgeschrieben?
Es gibt keine einzelne bundesweite Vorschrift, die den Feuerwehrplan für jedes Krankenhaus ausdrücklich anordnet. Die Pflicht ergibt sich in der Regel mittelbar: Krankenhäuser sind nach den Landesbauordnungen Sonderbauten, für die im Baugenehmigungsverfahren ein Brandschutzkonzept gefordert wird, das den Feuerwehrplan üblicherweise enthält. Maßgeblich sind daher das jeweilige Landesrecht und die Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle beziehungsweise Feuerwehr.
Quellen: BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV , Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre
Gilt die Feuerwehrplan-Pflicht auch für Pflegeeinrichtungen und Altenheime?
Im Grundsatz ja: Auch Pflegeeinrichtungen und Altenheime sind wegen der eingeschränkten Mobilität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel Sonderbauten mit erhöhten Brandschutzanforderungen. Einige Länder fassen Krankenhäuser und Pflegeheime in einer gemeinsamen Verordnung zusammen (etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV), andere regeln Pflegeeinrichtungen über eigene bauaufsichtliche Vorgaben. Ob und in welchem Umfang ein Feuerwehrplan verlangt wird, hängt vom Bundesland, von der Größe und Nutzung der Einrichtung sowie von der Abstimmung mit der Feuerwehr ab.
Quellen: BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV , Sicheres Krankenhaus — Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen: beschreibt die automatische, verzögerungsfreie Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr, die horizontale Räumung über zwei Brandabschnitte sowie erforderliche organisatorische Dokumente wie Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne (Mindestformat DIN A3)
Worin unterscheiden sich Feuerwehrplan und Feuerwehr-Laufkarten im Krankenhaus?
Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 ist die grafische Gesamtübersicht des Objekts mit Lageplan, Geschossplänen und Gefahrenstellen. Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 gehören zur Brandmeldeanlage und zeigen den konkreten Laufweg von der Brandmelderzentrale zur ausgelösten Meldergruppe. Im Krankenhaus werden meist beide benötigt – der Plan für die Gesamtorientierung, die Laufkarten für das gezielte Auffinden des Melders.
Quellen: FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt die Anforderungen an Bestandteile und Ausführung fest, wurde an die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr , FeuerTrutz — Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 (DIN 14675-1:2020-01 „Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb“): die Laufkarten sind griffbereit am Anlaufpunkt der Feuerwehr in einem gesicherten Depot aufzubewahren; für Aktualität und Vollständigkeit ist nach Abschnitt 10 der Betreiber verantwortlich
Wer erstellt und genehmigt den Feuerwehrplan für ein Krankenhaus?
Erstellt wird der Feuerwehrplan in der Regel von fachkundigen Planern oder Brandschutz-Dienstleistern auf Grundlage geprüfter Bestandsunterlagen. Verbindlich wird er erst durch die Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr beziehungsweise Brandschutzdienststelle, die den Plan üblicherweise vor der Freigabe abnimmt. Der Betreiber setzt die Vorgaben um und hält den Plan am vereinbarten Ort vor.
Quellen: Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre , BauNetz Wissen — Krankenhäuser und Pflegeheime (Sonderbauten): erläutert, dass mangels bundesweiter Musterverordnung Krankenhäuser in den meisten Ländern als ungeregelte Sonderbauten mit objektbezogenem Brandschutzkonzept gelten und einzelne Länder eigene Verordnungen erlassen haben, etwa Brandenburg mit der BbgKPBauV
Wie oft muss der Feuerwehrplan im Krankenhaus aktualisiert werden?
Der Plan muss den tatsächlichen Zustand abbilden und ist bei baulichen oder betrieblichen Änderungen fortzuschreiben. Unabhängig davon ist nach DIN 14095 eine regelmäßige Prüfung vorgesehen – in der Regel spätestens alle zwei Jahre. Gerade in Krankenhäusern mit häufigen Umbauten und Nutzungsänderungen lohnt sich eine zeitnahe Anpassung, damit sich die Feuerwehr auf den Plan verlassen kann.
Quellen: Brandschutz Checkup — „Feuerwehrplan Krankenhaus“: erläutert, dass Krankenhäuser als Sonderbauten in der Regel einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 benötigen, nennt das Mindestformat DIN A3, die Angabe der Bettenzahl, die grüne Kennzeichnung der Rettungswege und die Prüfung des Plans spätestens alle zwei Jahre , FeuerTrutz — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (ersetzt Ausgabe 2024-02): legt die Anforderungen an Bestandteile und Ausführung fest, wurde an die DIN 14034-6 „Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“ angepasst und gilt nicht für interne Einsatzpläne der Feuerwehr
Reicht der Feuerwehrplan aus oder sind weitere Brandschutzdokumente nötig?
Der Feuerwehrplan ist nur ein Baustein des organisatorischen Brandschutzes. In Krankenhäusern kommen in der Regel eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C), Flucht- und Rettungspläne für Beschäftigte und Besucher sowie ein Alarm- beziehungsweise Räumungsplan hinzu. Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept und den behördlichen Auflagen.