Ratgeber · aktualisiert am 03.08.2026

Wann braucht eine PV-Anlage oder ein Solarpark einen Feuerwehrplan?

Allein der Betrieb einer Photovoltaikanlage löst keine eigenständige gesetzliche Pflicht zum Feuerwehrplan aus. Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 wird in der Regel dann verlangt, wenn das Gebäude oder die Anlage aus baurechtlichen Gründen einen benötigt – etwa als Auflage der Baugenehmigung, auf Forderung der Brandschutzdienststelle oder bei vorhandener Brandmeldeanlage; die PV-Anlage ist dann mit Modulflächen, DC-Leitungsführung, Freischalteinrichtungen und Wechselrichter-Standorten einzuarbeiten. Bei umfangreichen PV-Anlagen und Freiflächen-Solarparks fordern Brandschutzdienststellen beziehungsweise Kreisbrandinspektionen zusätzlich häufig einen eigenen Feuerwehr-Übersichtsplan (Stand: August 2026).

Wann ist ein Feuerwehrplan für eine PV-Anlage Pflicht?

Allein der Betrieb einer Photovoltaikanlage begründet keine eigene, bundesweit einheitliche Pflicht zum Feuerwehrplan. Ob ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 vorzuhalten ist, richtet sich vielmehr danach, ob das Gebäude oder die bauliche Anlage selbst einen solchen Plan benötigt. Die PV-Anlage wird dann als sicherheitsrelevanter Bestandteil in diesen Plan eingearbeitet, statt einen separaten Plan allein wegen der Photovoltaik auszulösen.

Ein Feuerwehrplan wird in der Regel dann gefordert, wenn er als Auflage in der Baugenehmigung festgeschrieben ist, die zuständige Brandschutzdienststelle ihn verlangt oder das Objekt aus anderen Gründen – etwa als Sonderbau oder wegen einer vorhandenen Brandmeldeanlage – ohnehin einen Feuerwehrplan vorhalten muss. In diesen Fällen erwartet die Feuerwehr, dass die Photovoltaikanlage vollständig dokumentiert ist: mit den Modulflächen, der Führung der weiterhin spannungsführenden DC-Leitungen, den Freischalteinrichtungen und den Standorten der Wechselrichter.

Für die PV-Anlage selbst kommt hinzu: Bei umfangreichen Anlagen und auf ausdrückliche Anforderung der Brandschutzdienststelle ist zusätzlich ein eigener Feuerwehr-Übersichtsplan zu erstellen, der die Anlage für die Einsatzkräfte auf einen Blick erfassbar macht. Ob und in welchem Umfang das nötig ist, sollte frühzeitig – idealerweise schon in der Planungs- oder Genehmigungsphase – mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt werden, weil die Anforderungen regional unterschiedlich ausfallen.

  • Keine eigenständige, bundesweit einheitliche Feuerwehrplan-Pflicht allein wegen einer PV-Anlage
  • Die Pflicht ergibt sich aus dem Gebäude beziehungsweise der baulichen Anlage, nicht aus der PV-Technik selbst
  • Häufige Auslöser: Auflage der Baugenehmigung oder Forderung der Brandschutzdienststelle
  • Bei Sonderbauten und Objekten mit Brandmeldeanlage meist ohnehin ein Feuerwehrplan nötig
  • Die PV-Anlage wird dann in den Feuerwehrplan nach DIN 14095 eingearbeitet
  • Bei umfangreichen Anlagen zusätzlich ein eigener Feuerwehr-Übersichtsplan möglich
  • Regionale Unterschiede: Anforderungen früh mit der örtlichen Feuerwehr klären
  • Abstimmung idealerweise bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase

Quellen: DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre , Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1 , photovoltaik.org — Photovoltaik-Übersichtsplan für die Feuerwehr: Draufsicht und Seitenansicht mit markierten spannungsführenden Teilen, DC-Freischaltung, Nordpfeil und Schriftfeld mit Notfallnummern

Regelwerk: VdS 3145:2025-06, DIN 14095 und der Feuerwehr-Übersichtsplan

Den fachlichen Rahmen für die Darstellung bildet die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“. Sie gilt aktuell in der Ausgabe DIN 14095:2025-07, die seit Juli 2025 in Kraft ist und die Fassung 2024-02 ersetzt. Die Norm legt fest, welche Bestandteile ein Feuerwehrplan enthält – von den allgemeinen Objektinformationen über den Übersichtsplan und die Geschosspläne bis zu ergänzenden Sonderplänen – und verlangt, dass die Pläne den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort entsprechen und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf Aktualität geprüft werden.

Speziell für Photovoltaik gibt die Richtlinie VdS 3145 „Photovoltaikanlagen“ Orientierung. Sie liegt in der aktuellen Ausgabe VdS 3145:2025-06 (3. Ausgabe, Juni 2025) vor und behandelt Brandschutz-, mechanische, elektrotechnische und sicherheitstechnische Aspekte ebenso wie den Feuerwehreinsatz im Zusammenhang mit PV-Anlagen; neu aufgenommen wurden unter anderem Hinweise zu Anlagen, die älter als 20 Jahre sind (sogenannte Ü-20-Anlagen). Für die Einsatzunterstützung empfiehlt die VdS, die PV-Anlage in die objektbezogenen Unterlagen aufzunehmen und die weiterhin spannungsführenden DC-Leitungen sowie die Freischaltmöglichkeiten erkennbar zu machen.

Der Feuerwehr-Übersichtsplan ist das Bindeglied zwischen beiden Welten. Er wird typischerweise bei Objekten mit Brandmeldeanlage, bei umfangreichen PV-Anlagen und auf Anforderung der Brandschutzdienststelle erstellt und fasst die für den Einsatz entscheidenden Informationen der Anlage kompakt zusammen. Formal folgt er den Gestaltungsregeln der DIN 14095 (Format, Maßstab, Ausrichtung, Legende), inhaltlich rückt er die Besonderheiten der Photovoltaik in den Vordergrund.

  • DIN 14095:2025-07 ist die aktuell gültige Ausgabe (seit Juli 2025, ersetzt 2024-02)
  • Vorgesehene Bestandteile: Objektinformationen, Übersichtsplan, Geschosspläne, gegebenenfalls Sonderpläne
  • Pläne müssen den realen Gegebenheiten entsprechen und alle zwei Jahre geprüft werden
  • VdS 3145:2025-06 (3. Ausgabe) gibt Orientierung speziell für Photovoltaikanlagen
  • Neu in der VdS-Ausgabe: Hinweise zu Ü-20-Anlagen (älter als 20 Jahre)
  • VdS-Empfehlung: DC-Leitungen und Freischaltmöglichkeiten erkennbar dokumentieren
  • Feuerwehr-Übersichtsplan bei Brandmeldeanlage, umfangreichen Anlagen oder auf Anforderung
  • Der Übersichtsplan folgt der DIN 14095, betont aber die PV-spezifischen Gefahren

Quellen: FeuerTRUTZ — VdS 3145:2025-06 „Photovoltaikanlagen“ (3. Ausgabe, Juni 2025): Brandschutz-, elektrotechnische und sicherheitstechnische Aspekte sowie Feuerwehreinsatz, neu mit Hinweisen zu Ü-20-Anlagen , DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre , photovoltaik.org — Photovoltaik-Übersichtsplan für die Feuerwehr: Draufsicht und Seitenansicht mit markierten spannungsführenden Teilen, DC-Freischaltung, Nordpfeil und Schriftfeld mit Notfallnummern

Welche Informationen gehören in den Feuerwehrplan einer PV-Anlage?

Kern jeder PV-Dokumentation ist eine Draufsicht: der Gebäude- beziehungsweise Dachgrundriss mit Nordausrichtung, in dem die Modulflächen eindeutig verortet sind. Die weiterhin spannungsführenden Leitungen – vor allem die Gleichstrom-Leitungen (DC) zwischen Modulen und Wechselrichter – werden farblich hervorgehoben, weil sie auch nach dem Trennen vom Netz unter Spannung stehen können. Die DC-Freischalteinrichtung wird deutlich markiert, häufig durch eine gut erkennbare farbige Kennzeichnung, damit die Einsatzkräfte den Freischaltpunkt sofort finden.

Ergänzt wird die Draufsicht in der Regel um eine Seitenansicht, die Dachneigung und den Verlauf der Leitungen im Schnitt zeigt, sowie um die Standorte der Wechselrichter, die AC-seitige Freischaltung und – bei Bedarf – Geschoss- oder Sonderpläne für technische Räume. Ein Schriftfeld nennt Erstellungsdatum, Aufstellort der Anlage, Kontaktdaten von Betreiber und Installateur sowie Notfallnummern. Eine Legende erläutert die verwendeten Symbole, damit der Plan ohne Vorwissen lesbar bleibt.

Zur Dokumentation gehört auch die Kennzeichnung vor Ort. Im Plan wird die PV-Anlage üblicherweise mit dem Warnzeichen W012 „Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung“ nach ASR A1.3 und einem erläuternden Textfeld ausgewiesen. Am Gebäude selbst weisen zusätzlich lichtbeständige, formstabile Hinweisschilder nach DIN 4066 – D1 („Hinweisschilder für die Feuerwehr“) auf die Anlage und die Lage der Freischalteinrichtung hin. So finden Einsatzkräfte die relevanten Punkte auch dann, wenn der Feuerwehrplan im Einsatz nicht sofort zur Hand ist.

  • Draufsicht mit Nordpfeil und eindeutig verorteten Modulflächen
  • Farbliche Hervorhebung der weiterhin spannungsführenden DC-Leitungen
  • Deutlich markierte DC-Freischalteinrichtung als zentraler Orientierungspunkt
  • Seitenansicht mit Dachneigung und Leitungsverlauf im Schnitt
  • Standorte der Wechselrichter und AC-seitige Freischaltung
  • Schriftfeld mit Datum, Betreiber, Installateur und Notfallnummern
  • Legende zur Erläuterung aller verwendeten Symbole
  • Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1

Quellen: Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1 , photovoltaik.org — Photovoltaik-Übersichtsplan für die Feuerwehr: Draufsicht und Seitenansicht mit markierten spannungsführenden Teilen, DC-Freischaltung, Nordpfeil und Schriftfeld mit Notfallnummern , DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre

Warum ein Feuerwehrplan für PV-Anlagen und Solarparks wichtig ist

Photovoltaik bringt eine Besonderheit mit, die den Feuerwehreinsatz erschwert: Solange Tageslicht auf die Module fällt, erzeugen sie Gleichspannung, die sich nicht vollständig abschalten lässt. Auch nach dem Trennen vom öffentlichen Netz bleiben die DC-Leitungen zwischen Modulen und Wechselrichter unter Spannung. Beim Löschen – gerade auf Dächern – müssen die Einsatzkräfte deshalb wissen, wo diese Leitungen verlaufen und wo sie freigeschaltet werden können, um Gefahren durch den elektrischen Strom zu vermeiden.

Genau hier setzt der Feuerwehrplan an. Er verschafft den Einsatzkräften vor dem Betreten schnell einen Überblick über Anlagenteile, Gefahrenbereiche und Freischaltmöglichkeiten und unterstützt so eine gezielte, sichere Löschtaktik. Ohne diese Information drohen Fehleinschätzungen: unklare Leitungsverläufe, unbekannte Freischaltpunkte oder falsch angenommene spannungsfreie Bereiche. Ein aktueller, gut lesbarer Plan verringert dieses Risiko und beschleunigt zugleich die Orientierung im Einsatz.

Bei Freiflächen-Solarparks kommt die Dimension hinzu. Weitläufige Modulfelder, mehrere Wechselrichter- und Trafostationen sowie teils schwer zugängliche Bereiche machen es für ortsunkundige Einsatzkräfte ohne Plan nahezu unmöglich, sich zurechtzufinden. Der Feuerwehrplan zeigt Zufahrten und befahrbare Wege, Löschwasserentnahmestellen, die Standorte sicherheitsrelevanter Technik und die elektrischen Gefahrenbereiche – und wird damit zum zentralen Orientierungsmittel für einen geordneten Einsatz.

  • Module erzeugen bei Tageslicht Gleichspannung, die sich nicht vollständig abschalten lässt
  • DC-Leitungen bleiben auch nach der Netztrennung unter Spannung
  • Der Plan zeigt Leitungsverläufe, Gefahrenbereiche und Freischaltpunkte vor dem Betreten
  • Unterstützt eine gezielte und sichere Löschtaktik, besonders auf Dächern
  • Verringert Fehleinschätzungen zu vermeintlich spannungsfreien Bereichen
  • Beschleunigt die Orientierung ortsunkundiger Einsatzkräfte
  • Bei Solarparks zusätzlich: Zufahrten, Löschwasser und Standorte der Technik
  • Zentrales Orientierungsmittel für einen geordneten, sicheren Einsatz

Quellen: FeuerTRUTZ — VdS 3145:2025-06 „Photovoltaikanlagen“ (3. Ausgabe, Juni 2025): Brandschutz-, elektrotechnische und sicherheitstechnische Aspekte sowie Feuerwehreinsatz, neu mit Hinweisen zu Ü-20-Anlagen , photovoltaik.org — Photovoltaik-Übersichtsplan für die Feuerwehr: Draufsicht und Seitenansicht mit markierten spannungsführenden Teilen, DC-Freischaltung, Nordpfeil und Schriftfeld mit Notfallnummern , Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1

Freiflächen-Solarparks: Auflagen aus Genehmigung und Kreisbrandinspektion

Für Freiflächen-Solarparks besteht keine generelle, gesetzlich verankerte Feuerwehrplan-Pflicht. In der Praxis wird ein Feuerwehrplan jedoch häufig zur Auflage: Im Baugenehmigungsverfahren oder im Zuge des Bebauungsplans fordern Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle beziehungsweise die Kreisbrandinspektion regelmäßig entsprechende Unterlagen. Ob und in welchem Umfang ein Plan verlangt wird, ergibt sich daher aus der konkreten Genehmigung und den regionalen Vorgaben – eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Stelle ist deshalb sinnvoll.

Inhaltlich orientiert sich der Feuerwehrplan für einen Solarpark ebenfalls an der DIN 14095, rückt aber die Belange einer weitläufigen Freiflächenanlage in den Mittelpunkt. Dazu zählen ein Übersichtsplan der Anlage und ihrer Umgebung, die Zufahrten und für Löschfahrzeuge befahrbaren Wege, nicht befahrbare oder gesperrte Flächen, Löschwasserentnahmestellen sowie die Standorte von Wechselrichtern, Trafostationen und der zentralen Freischalteinrichtungen. Ergänzend werden elektrische Gefahrenbereiche und einzuhaltende Sicherheitsabstände kenntlich gemacht.

Nach der Erstellung ist der Feuerwehrplan der zuständigen Brandschutzdienststelle vorzulegen; vielerorts wird zusätzlich eine Einweisung der Feuerwehr vor Ort erwartet, die rechtzeitig mit dem Kreisbrandrat abzustimmen ist. Weil sich Solarparks im Laufe der Zeit ändern – durch Erweiterungen, neue Trafostationen oder geänderte Zuwegungen – gilt auch hier die Pflege des Plans: mindestens alle zwei Jahre prüfen und bei jeder relevanten Änderung fortschreiben.

  • Keine generelle gesetzliche Feuerwehrplan-Pflicht für Freiflächen-Solarparks
  • Häufig Auflage im Baugenehmigungsverfahren oder über den Bebauungsplan
  • Gefordert durch Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle beziehungsweise Kreisbrandinspektion
  • Inhaltlich nach DIN 14095, mit Fokus auf die weitläufige Freiflächenanlage
  • Zufahrten, befahrbare Wege, gesperrte Flächen und Löschwasserentnahmestellen
  • Standorte von Wechselrichtern, Trafostationen und Freischalteinrichtungen
  • Kennzeichnung elektrischer Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände
  • Vorlage bei der Brandschutzdienststelle, Einweisung mit dem Kreisbrandrat abstimmen

Quellen: Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan Solarpark: keine generelle Pflicht, mögliche Auflage im Baugenehmigungsverfahren; Zufahrten, Löschwasser, Freischalteinrichtungen und Vorlage bei der Brandschutzdienststelle nach DIN 14095 , DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Feuerwehrplan für PV-Anlagen und Solarparks

Muss eine PV-Anlage am Gebäude gekennzeichnet werden, auch ohne vollständigen Feuerwehrplan?

Ja, eine Kennzeichnung ist unabhängig vom Feuerwehrplan sinnvoll und wird von Feuerwehren regelmäßig erwartet. Am Gebäude weisen formstabile, lichtbeständige Hinweisschilder nach DIN 4066 – D1 auf die Photovoltaikanlage und die Lage der Freischalteinrichtung hin; im Plan selbst wird die Anlage mit dem Warnzeichen W012 „Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung“ nach ASR A1.3 und einem Textfeld ausgewiesen. So finden Einsatzkräfte die entscheidenden Punkte auch dann, wenn kein detaillierter Feuerwehrplan vorliegt.

Quellen: Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1

Wer erstellt den Feuerwehrplan für eine PV-Anlage, und wie unterstützt Brandschutz Checkup dabei?

Erstellen sollte den Plan eine fachkundige Person, die die Anforderungen der DIN 14095 und die PV-spezifischen Gefahren sicher beherrscht – in der Praxis meist ein spezialisierter Dienstleister oder ein CAD-Fachbetrieb. Anbieter wie Brandschutz Checkup haben sich auf Feuerwehrpläne für Photovoltaikanlagen und Solarparks nach DIN 14095 spezialisiert, stimmen sich mit der örtlichen Feuerwehr ab und liefern den Plan in gängigen Formaten. Sie können die Erstellung vollständig vergeben oder – wenn Sie passende Dienstleister vergleichen möchten – Ihre Anfrage über dieses Verzeichnis an geeignete Anbieter weiterleiten lassen.

Quellen: Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1 , Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan Solarpark: keine generelle Pflicht, mögliche Auflage im Baugenehmigungsverfahren; Zufahrten, Löschwasser, Freischalteinrichtungen und Vorlage bei der Brandschutzdienststelle nach DIN 14095

Wie oft muss der Feuerwehrplan einer PV-Anlage aktualisiert werden?

Der Feuerwehrplan ist mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf Aktualität zu prüfen; das schreibt die DIN 14095 vor. Unabhängig von dieser Frist ist er sofort fortzuschreiben, sobald sich etwas Sicherheitsrelevantes ändert – etwa durch eine Erweiterung der PV-Anlage, neue Wechselrichter- oder Trafostandorte, eine geänderte Leitungsführung oder eine neu platzierte Freischalteinrichtung. Ein veralteter Plan kann die Einsatzkräfte in die Irre führen und verliert damit seinen Zweck.

Quellen: DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre

Reicht ein normaler Feuerwehrplan, oder braucht die PV-Anlage einen eigenen Übersichtsplan?

Das hängt vom Objekt und den Vorgaben der Brandschutzdienststelle ab. In vielen Fällen genügt es, die Photovoltaikanlage als Bestandteil in den vorhandenen Feuerwehrplan des Gebäudes einzuarbeiten. Bei umfangreichen Anlagen, bei Objekten mit Brandmeldeanlage oder auf ausdrückliche Anforderung wird dagegen zusätzlich ein eigener Feuerwehr-Übersichtsplan erstellt, der die Anlage kompakt und auf einen Blick erfassbar darstellt. Welche Variante gefordert ist, klären Sie am besten frühzeitig mit der zuständigen Stelle.

Quellen: FeuerTRUTZ — VdS 3145:2025-06 „Photovoltaikanlagen“ (3. Ausgabe, Juni 2025): Brandschutz-, elektrotechnische und sicherheitstechnische Aspekte sowie Feuerwehreinsatz, neu mit Hinweisen zu Ü-20-Anlagen , photovoltaik.org — Photovoltaik-Übersichtsplan für die Feuerwehr: Draufsicht und Seitenansicht mit markierten spannungsführenden Teilen, DC-Freischaltung, Nordpfeil und Schriftfeld mit Notfallnummern

Braucht auch eine kleine Aufdach-PV-Anlage auf einem Wohnhaus einen Feuerwehrplan?

In der Regel nicht: Für gewöhnliche Ein- und Zweifamilienhäuser besteht üblicherweise keine Pflicht zu einem Feuerwehrplan, sodass eine kleine Aufdachanlage dort meist keinen eigenen Plan auslöst. Sinnvoll bleibt dennoch die Kennzeichnung der Anlage und der Freischalteinrichtung nach DIN 4066 – D1. Anders sieht es bei gewerblichen Gebäuden, Sonderbauten oder Objekten mit Feuerwehrplan-Pflicht aus – dort ist die PV-Anlage in den vorhandenen Feuerwehrplan aufzunehmen.

Quellen: Brandschutz Checkup — Feuerwehrplan PV-Anlage: Darstellung von Modulflächen, spannungsführenden DC-Leitungen, DC-Freischaltung und Wechselrichtern; Kennzeichnung mit Symbol W012 nach ASR A1.3 und Schildern nach DIN 4066 – D1 , DGWZ — DIN 14095:2025-07 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ (gültig seit Juli 2025, ersetzt DIN 14095:2024-02): Bestandteile (Übersichtsplan, Geschosspläne, Sonderpläne) und Überprüfung mindestens alle zwei Jahre