Ratgeber · aktualisiert am 08.08.2026

Welche Flucht- und Rettungspläne braucht ein Hotel?

Ein Hotel braucht in der Regel zweierlei: In jedem Beherbergungsraum (Gastzimmer) muss nach § 12 Abs. 2 der Beherbergungsstättenverordnung – bundesweit orientiert an der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO, Fassung Mai 2014) – am Zimmerausgang ein Rettungswegplan (Zimmerplan) samt mehrsprachiger Anleitung für das Verhalten im Brandfall aushängen; ergänzend werden in Fluren, an Treppenräumen und Aufzügen geschossbezogene Flucht- und Rettungspläne (Etagenpläne) angebracht. Beide werden nach DIN ISO 23601:2021-11 gestaltet – der Zimmerplan meist im Format A4 und lagerichtig zum Standort, die Etagenpläne in der Regel in A3 – mit einheitlichen Piktogrammen nach DIN EN ISO 7010. Die Pflicht gilt für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten (Stand: August 2026).

Welche Pläne sind im Hotel Pflicht – und woraus folgt das?

Für Hotels gibt es kein bundeseinheitliches Gesetz zum Flucht- und Rettungsplan; maßgeblich ist das Baurecht der Länder. Grundlage ist die jeweilige Beherbergungsstättenverordnung des Landes, die bundesweit an der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO, Fassung Mai 2014) der Bauministerkonferenz ausgerichtet ist. Sie gilt für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten; die Beherbergung in Ferienwohnungen ist ausgenommen. Beherbergungsstätten zählen baurechtlich zu den Sonderbauten, für die im Genehmigungsverfahren zusätzliche Brandschutzauflagen festgelegt werden können.

Die zentrale Vorgabe steht in § 12 Abs. 2 MBeVO: In jedem Beherbergungsraum ist an dessen Ausgang ein Rettungswegplan sowie eine Anleitung über das Verhalten bei einem Brand auszuhängen; die Anleitung muss auch in den Fremdsprachen abgefasst sein, die der Herkunft der zu erwartenden Gäste Rechnung tragen. In der Praxis braucht ein Hotel deshalb zwei aufeinander abgestimmte Plantypen: den Zimmerplan (Rettungswegplan) in jedem Gastzimmer und geschossbezogene Flucht- und Rettungspläne (Etagenpläne) in den Fluren, an Treppenräumen und Aufzügen.

Hinzu kommt, dass ein Hotel für seine Beschäftigten zugleich eine Arbeitsstätte ist; für den Schutz des Personals greift ergänzend das Arbeitsstättenrecht mit der ASR A2.3. Die Länder haben die MBeVO unterschiedlich umgesetzt: Manche führen eine eigene Beherbergungsstättenverordnung (etwa Brandenburg mit der BbgBeBauV), andere haben die Anforderungen in ihre Sonderbauvorschriften oder Verwaltungsvorschriften überführt. Wortlaut, Schwellenwerte und Zuständigkeiten sollten daher stets an der Verordnung des jeweiligen Landes geprüft werden.

  • Kein Bundesgesetz – maßgeblich ist die Beherbergungsstättenverordnung des Landes (Muster: MBeVO, Fassung Mai 2014)
  • Geltung in der Regel für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten; Ferienwohnungen ausgenommen
  • § 12 Abs. 2 MBeVO: Rettungswegplan und Verhaltensanleitung am Ausgang jedes Beherbergungsraums
  • Zwei Plantypen: Zimmerplan im Gastzimmer plus Etagenpläne in Fluren, an Treppen und Aufzügen
  • Beherbergungsstätten sind Sonderbauten – zusätzliche Brandschutzauflagen im Genehmigungsverfahren möglich
  • Für das Personal gilt ergänzend das Arbeitsstättenrecht (ASR A2.3)
  • Länder setzen die MBeVO unterschiedlich um – Wortlaut und Schwellen im Landesrecht prüfen

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , bravors.brandenburg.de — Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung (BbgBeBauV): Beispiel für die Umsetzung der MBeVO in Landesrecht; die Länder regeln Beherbergungsstätten teils in eigener Verordnung, teils in ihren Sonderbauvorschriften , WEKA — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Überblick zu Anwendungsbereich, Sonderbau-Einordnung und Betriebsvorschriften einschließlich der Anforderungen für Häuser mit mehr als 60 Gastbetten , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl vom 4.11.2024): Schutz der Beschäftigten und Prüfung des Flucht- und Rettungsplans mindestens alle zwei Jahre

Zimmerplan nach DIN ISO 23601: Format, Standort und Inhalt

Wie der Rettungswegplan im Zimmer auszusehen hat, richtet sich nach der DIN ISO 23601 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“. Aktuell gilt die Ausgabe DIN ISO 23601:2021-11, die seit November 2021 in Kraft ist und die Fassung 2010-12 ersetzt. Für Flucht- und Rettungspläne gibt die Norm als Regelgröße mindestens das Format DIN A3 vor; für Pläne zum Aushang in einzelnen Räumen – also für Zimmerpläne in Beherbergungsstätten – ist ausnahmsweise das kleinere Format DIN A4 zulässig.

Entscheidend ist die lagerichtige Anbringung: Der Plan zeigt den Standort des Betrachters („Sie sind hier“) und ist so aufgehängt, dass die Darstellung mit der tatsächlichen Blickrichtung im Raum übereinstimmt. Inhaltlich enthält der Zimmerplan den Grundriss des Zimmers und des Geschosses mit dem Weg vom Zimmer ins Freie, die Flucht- und Rettungswege, den nächsten Notausgang und die nächstgelegene Treppe, Brandschutz- und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Sammelstelle. Ergänzt wird er um eine Legende und um Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall.

Die Sicherheits- und Brandschutzzeichen entsprechen der DIN EN ISO 7010 in Verbindung mit der ASR A1.3, sodass die Symbole einheitlich und ohne Sprachkenntnisse verständlich sind. Angebracht wird der Zimmerplan gut sichtbar am oder neben dem Zimmerausgang, häufig laminiert oder gerahmt. Da Gäste ortsunkundig sind und sich nachts oder bei Rauch orientieren müssen, sind eine ausreichende Zeichengröße und gut lesbare Kontraste wichtig; lang nachleuchtende Ausführungen können die Erkennbarkeit bei Stromausfall verbessern.

  • Gestaltung nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12)
  • Zimmerplan zulässig im Format DIN A4 (Ausnahme von der Regelgröße DIN A3 für einzelne Räume)
  • Lagerichtig anbringen: Standort „Sie sind hier“, Darstellung passend zur Blickrichtung
  • Inhalt: Grundriss mit Weg ins Freie, Fluchtwege, Notausgang, nächste Treppe, Sammelstelle
  • Legende und Verhaltensregeln für den Brandfall
  • Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 in Verbindung mit ASR A1.3
  • Aushang am Zimmerausgang, oft laminiert oder gerahmt; nachleuchtende Ausführung bei Stromausfall sinnvoll

Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 , Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten

Mehrsprachigkeit und Piktogramme für internationale Gäste

Hotelgäste kennen das Gebäude nicht und sprechen oft kein Deutsch – deshalb verlangt § 12 Abs. 2 MBeVO ausdrücklich, dass die Anleitung zum Verhalten im Brandfall auch in den Fremdsprachen abgefasst ist, die der Herkunft der zu erwartenden Gäste Rechnung tragen. In der Praxis wird der Text daher mindestens zweisprachig (Deutsch und Englisch) ausgeführt; je nach Gästestruktur kommen weitere Sprachen hinzu, etwa Französisch, Spanisch oder andere häufig vertretene Herkunftssprachen.

Die grafische Ebene des Plans arbeitet dagegen sprachneutral. Die Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen werden über die genormten Piktogramme der DIN EN ISO 7010 dargestellt, die international einheitlich und ohne Übersetzung verständlich sind. So findet auch ein Gast ohne Deutsch- oder Englischkenntnisse den Weg ins Freie; die mehrsprachige Verhaltensanleitung ergänzt die Bildinformation um konkrete Handlungsschritte.

Sinnvoll ist es, Sprachen und Reihenfolge an der realen Gästestruktur des Hauses auszurichten und die Texte knapp und eindeutig zu halten. Wichtige Grundregeln – Ruhe bewahren, keine Aufzüge benutzen, dem gekennzeichneten Fluchtweg folgen, zur Sammelstelle gehen – lassen sich in wenigen Sätzen je Sprache und mit unterstützenden Piktogrammen abbilden, ohne den Plan zu überladen.

  • § 12 Abs. 2 MBeVO fordert die Verhaltensanleitung auch in Fremdsprachen nach Herkunft der Gäste
  • In der Regel mindestens Deutsch und Englisch; weitere Sprachen je nach Gästestruktur
  • Flucht- und Rettungswege sprachneutral über Piktogramme nach DIN EN ISO 7010
  • Bildinformation und mehrsprachiger Text ergänzen sich
  • Grundregeln knapp halten: Ruhe bewahren, keine Aufzüge, Fluchtweg folgen, Sammelstelle
  • Sprachauswahl an der tatsächlichen Gästestruktur ausrichten

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010

Etagenpläne, Feuerwehrplan und Zusammenspiel im Haus

Der Zimmerplan zeigt den Weg aus dem einzelnen Zimmer, die geschossbezogenen Flucht- und Rettungspläne (Etagenpläne) bilden dagegen das gesamte Geschoss ab. Sie werden nach DIN ISO 23601 üblicherweise im Format DIN A3 an gut sichtbaren, immer gleichen Stellen ausgehängt – etwa in den Fluren, an den notwendigen Treppenräumen und bei den Aufzügen. Zimmer- und Etagenplan müssen zueinander passen: gleiche Standortlogik, gleiche Piktogramme und dieselbe eingezeichnete Sammelstelle.

Beherbergungsräume benötigen in der Regel zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Bei kleineren Häusern kann der zweite Rettungsweg über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle führen; dies gilt nach der MBeVO jedoch nicht, wenn auf einem Geschoss mehr als 30 Gastbetten vorhanden sind. Die Sammelstelle liegt im Freien, wird mit dem Rettungszeichen E007 „Sammelstelle“ gekennzeichnet und in den Plänen eingezeichnet.

Bei größeren Beherbergungsstätten kommen weitere Unterlagen hinzu: Für Häuser mit mehr als 60 Gastbetten sind nach der MBeVO Feuerwehrpläne im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen; der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich – anders als der ausgehängte Flucht- und Rettungsplan – an die Einsatzkräfte. Ergänzend verlangt § 12 Abs. 4 MBeVO, das Betriebspersonal regelmäßig zu unterweisen, auch mit Blick auf die Rettung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzern. Häufig wird das Ganze mit einer Brandschutzordnung und wiederkehrenden Unterweisungen verknüpft.

  • Etagenpläne bilden das ganze Geschoss ab – meist im Format DIN A3
  • Aushang an festen, gut sichtbaren Stellen: Flure, Treppenräume, Aufzüge
  • Zimmer- und Etagenplan aufeinander abstimmen: Standortlogik, Piktogramme, gleiche Sammelstelle
  • In der Regel zwei unabhängige Rettungswege je Beherbergungsraum
  • Zweiter Rettungsweg über Feuerwehrgeräte nur bei höchstens 30 Gastbetten je Geschoss
  • Sammelstelle im Freien mit Rettungszeichen E007, in den Plänen eingezeichnet
  • Mehr als 60 Gastbetten: Feuerwehrplan nach DIN 14095 im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle
  • § 12 Abs. 4 MBeVO: Personal unterweisen, auch zur Rettung von Menschen mit Behinderung

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , WEKA — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Überblick zu Anwendungsbereich, Sonderbau-Einordnung und Betriebsvorschriften einschließlich der Anforderungen für Häuser mit mehr als 60 Gastbetten , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010

Zimmerpläne erstellen: Besonderheiten und Unterstützung durch Brandschutz Checkup

Die Erstellung von Zimmerplänen hat gegenüber einem einzelnen Etagenaushang eigene Tücken. Ein Hotel hat viele, oft ähnliche, aber nicht identische Zimmer: Eck-, Flur- und spiegelverkehrt angeordnete Zimmer haben jeweils einen anderen Standort und eine andere Blickrichtung. Weil der Plan lagerichtig sein muss, genügt kein einziger Musterplan für das ganze Haus – vielmehr braucht in der Regel jeder Zimmertyp beziehungsweise jede Zimmerlage eine eigene, korrekt gedrehte Fassung mit passendem Standort „Sie sind hier“.

Hinzu kommen das kompakte Format DIN A4, die begrenzte Fläche für Grundriss, Legende, mehrsprachige Verhaltensregeln und Piktogramme sowie die Frage der dauerhaften Anbringung – laminiert oder gerahmt am Zimmerausgang. Ändert sich etwas an Grundriss, Nutzung oder Fluchtwegen, müssen alle betroffenen Zimmerpläne fortgeschrieben werden, damit sie im Ernstfall nicht in die Irre führen.

Hier setzen spezialisierte Dienstleister und CAD-Fachbetriebe an. Anbieter wie Brandschutz Checkup unterstützen bei der Erstellung von Zimmer- und Etagenplänen nach DIN ISO 23601: vom Digitalisieren oder Vektorisieren vorhandener Grundrisse – ob Papierpläne, veraltete Pläne oder bestehende CAD-Dateien – über die normkonforme, lagerichtige Gestaltung mit einheitlichen Piktogrammen bis zur mehrsprachigen Ausführung und zum fertig druck- oder laminierbaren Aushang. Umfang und Preis hängen dabei je nach Objektgröße, Zahl der Zimmertypen und benötigten Einzelpläne sowie der Ausgangslage der Grundrisse ab und werden im Einzelfall angeboten.

  • Viele ähnliche, aber nicht identische Zimmer – Eck-, Flur- und spiegelverkehrte Lagen
  • Wegen der lagerichtigen Darstellung braucht in der Regel jeder Zimmertyp eine eigene, gedrehte Fassung
  • Kompaktes Format DIN A4 mit begrenztem Platz für Grundriss, Legende und mehrsprachige Regeln
  • Dauerhafte Anbringung am Zimmerausgang, laminiert oder gerahmt
  • Fortschreibung aller betroffenen Pläne bei Änderungen an Grundriss, Nutzung oder Fluchtwegen
  • Brandschutz Checkup unterstützt beim Digitalisieren und Vektorisieren vorhandener Grundrisse
  • Normkonforme, lagerichtige Gestaltung nach DIN ISO 23601 mit Piktogrammen und mehrsprachigem Text
  • Umfang und Preis je nach Objekt und Zahl der Einzelpläne – individuelles Angebot

Quellen: Brandschutz Checkup — Flucht- und Rettungsplan Zimmerplan: Erstellung von Hotel- und Gaststätten-Zimmerplänen nach DIN ISO 23601, lagerichtiger Standort, mehrsprachige Ausführung, Digitalisieren vorhandener Grundrisse und Aushang , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Flucht- und Rettungsplänen im Hotel

Ab wie vielen Gastbetten braucht ein Hotel Flucht- und Rettungspläne?

Die Beherbergungsstättenverordnungen der Länder – bundesweit orientiert an der MBeVO (Fassung Mai 2014) – gelten in der Regel für Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gastbetten. Ab dieser Schwelle ist nach § 12 Abs. 2 MBeVO in jedem Beherbergungsraum ein Rettungswegplan auszuhängen. Kleinere Häuser und Pensionen unterliegen nicht der besonderen Beherbergungsstättenverordnung, müssen aber die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung an sichere Rettungswege erfüllen. Da die Länder die MBeVO unterschiedlich umgesetzt haben, sollte die genaue Schwelle im jeweiligen Landesrecht geprüft werden.

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , bravors.brandenburg.de — Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung (BbgBeBauV): Beispiel für die Umsetzung der MBeVO in Landesrecht; die Länder regeln Beherbergungsstätten teils in eigener Verordnung, teils in ihren Sonderbauvorschriften

Wer ist im Hotel für die Flucht- und Rettungspläne verantwortlich?

Verantwortlich für Erstellung, Aushang und Aktualität ist in erster Linie die Betreiberin beziehungsweise der Betreiber der Beherbergungsstätte. Da Beherbergungsstätten baurechtlich zu den Sonderbauten zählen, überwacht die untere Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung, häufig unter Einbindung der Brandschutzdienststelle. Erstellt und geprüft werden die Pläne in der Praxis von einer fachkundigen Person, meist einem spezialisierten Dienstleister oder CAD-Fachbetrieb. Für den Schutz der Beschäftigten trägt der Arbeitgeber zusätzlich Verantwortung nach dem Arbeitsstättenrecht (ASR A2.3).

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , WEKA — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Überblick zu Anwendungsbereich, Sonderbau-Einordnung und Betriebsvorschriften einschließlich der Anforderungen für Häuser mit mehr als 60 Gastbetten , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl vom 4.11.2024): Schutz der Beschäftigten und Prüfung des Flucht- und Rettungsplans mindestens alle zwei Jahre

Worin unterscheiden sich Zimmerplan und Etagenplan im Hotel?

Der Zimmerplan ist der Rettungswegplan im einzelnen Gastzimmer. Er wird nach DIN ISO 23601 meist im Format DIN A4 lagerichtig am Zimmerausgang angebracht und zeigt vor allem den Weg aus diesem Zimmer ins Freie. Der Etagenplan bildet dagegen das gesamte Geschoss ab, hängt in der Regel im Format DIN A3 in den Fluren, an Treppen und Aufzügen und dient der Orientierung im weiteren Verlauf des Fluchtwegs. Beide Pläne folgen derselben Norm, denselben Piktogrammen und derselben Sammelstelle und ergänzen sich.

Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010

Brauchen Ferienwohnungen und kleine Pensionen ebenfalls einen Fluchtplan?

Die MBeVO nimmt die Beherbergung in Ferienwohnungen ausdrücklich aus ihrem Anwendungsbereich aus und gilt erst ab mehr als zwölf Gastbetten. Kleine Pensionen unterhalb dieser Schwelle fallen daher nicht unter die besondere Beherbergungsstättenverordnung. Das entbindet nicht von den allgemeinen Pflichten der Landesbauordnung zu sicheren, freigehaltenen Rettungswegen und funktionierender Alarmierung. Ob und in welchem Umfang Pläne verlangt werden, hängt vom jeweiligen Landesrecht und von der zuständigen Bauaufsicht ab.

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , bravors.brandenburg.de — Brandenburgische Beherbergungsstättenbau-Verordnung (BbgBeBauV): Beispiel für die Umsetzung der MBeVO in Landesrecht; die Länder regeln Beherbergungsstätten teils in eigener Verordnung, teils in ihren Sonderbauvorschriften

Wie oft muss ein Hotel-Fluchtplan aktualisiert werden?

Ein Plan muss stets den tatsächlichen Zustand abbilden. Er ist deshalb bei jeder baulichen oder nutzungsbezogenen Änderung – etwa geänderten Fluchtwegen, Umbauten oder umgenutzten Bereichen – unverzüglich fortzuschreiben. Für den Schutz der Beschäftigten sieht die ASR A2.3 zudem eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität und Richtigkeit vor. In Hotels betrifft eine Änderung häufig mehrere Pläne gleichzeitig, weil Zimmer- und Etagenpläne aufeinander abgestimmt sind.

Quellen: BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert GMBl vom 4.11.2024): Schutz der Beschäftigten und Prüfung des Flucht- und Rettungsplans mindestens alle zwei Jahre , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Gestaltung, Regelgröße DIN A3 und Ausnahme DIN A4 für Pläne in einzelnen Räumen wie Hotelzimmern, lagerichtiger Standort, Piktogramme nach DIN EN ISO 7010

Braucht ein Hotel zusätzlich einen Feuerwehrplan?

Möglich ist das bei größeren Häusern. Nach der MBeVO sind für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten Feuerwehrpläne im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle zu erstellen und der Feuerwehr bereitzustellen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die Einsatzkräfte und wird nicht öffentlich ausgehängt, sondern an vereinbarter Stelle vorgehalten – anders als der Flucht- und Rettungsplan, der der Selbstrettung der Gäste dient. Beide können nebeneinander gefordert sein und ergänzen sich.

Quellen: Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Anwendungsbereich ab mehr als zwölf Gastbetten, § 12 Abs. 2 Rettungswegplan und mehrsprachige Verhaltensanleitung in jedem Beherbergungsraum, Feuerwehrpläne ab mehr als 60 Gastbetten , WEKA — Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO), Fassung Mai 2014: Überblick zu Anwendungsbereich, Sonderbau-Einordnung und Betriebsvorschriften einschließlich der Anforderungen für Häuser mit mehr als 60 Gastbetten