Wie und wo werden Flucht- und Rettungspläne angebracht?
Flucht- und Rettungspläne werden an gut sichtbaren, jederzeit zugänglichen Standorten angebracht – vor allem an Eingängen und Zugängen, in Fluren, an Flurkreuzungen, in Treppenräumen und in Aufzugsvorräumen, in der Regel mindestens ein Plan je Geschoss. Üblich ist eine Montage in Augenhöhe (Planmitte bei etwa 1,60 m über dem Fußboden) und stets lagerichtig, sodass die Darstellung mit der tatsächlichen Blickrichtung und der Standortkennzeichnung „Sie sind hier“ übereinstimmt; diese Höhe ist eine verbreitete Empfehlung und keine starre Normvorgabe. Grundlage sind DIN ISO 23601:2021-11 und – für Arbeitsstätten – die ASR A2.3 (Stand: August 2026).
Wo Flucht- und Rettungspläne angebracht werden
Flucht- und Rettungspläne gehören an gut sichtbare, zentrale Stellen mit hohem Publikumsverkehr, an denen sich Personen ohnehin orientieren. Nach DIN ISO 23601 und der ASR A2.3 sind das typischerweise Eingänge und Zugänge, Flure und Flurkreuzungen, Treppenräume sowie Aufzugsvorräume – also die Punkte, die man beim Betreten eines Bereichs oder auf dem Weg nach draußen zwangsläufig passiert. Der Plan soll sich dabei deutlich von seiner Umgebung abheben und aus der vorgesehenen Erkennungsweite gut lesbar sein.
Über die Zahl der Pläne entscheidet die Größe und Verwinkelung des Gebäudes. In der Regel hängt mindestens ein Plan je Geschoss; in großen, unübersichtlichen oder stark frequentierten Objekten sind mehrere Pläne sinnvoll, die jeweils eine eigene, an ihrem Standort ausgerichtete Standortkennzeichnung tragen. Als grobe Orientierung wird in der Praxis oft ein Plan je Nutzungseinheit oder je überschaubarem Flurabschnitt angesetzt.
Wichtig ist neben der Sichtbarkeit die dauerhafte Zugänglichkeit: Der Plan muss ortsfest, frei einsehbar und unverdeckt angebracht sein und darf nicht hinter Türflügeln, Schränken oder Regalen verschwinden. Welche Standorte im Einzelfall nötig sind, wird über die Gefährdungsbeurteilung und – soweit vorhanden – das Brandschutzkonzept festgelegt.
- Gut sichtbare, zentrale Standorte mit hohem Publikumsverkehr wählen
- Typische Orte: Eingänge und Zugänge, Flure und Flurkreuzungen, Treppenräume, Aufzugsvorräume
- In der Regel mindestens ein Plan je Geschoss; in großen Objekten mehrere
- Jeder Plan mit eigener, am Standort ausgerichteter Standortkennzeichnung
- Ortsfest, frei einsehbar und nicht durch Türen, Schränke oder Regale verdeckt
- Standortwahl über Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept
Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Pflicht zu Flucht- und Rettungsplänen an geeigneten, gut sichtbaren Stellen, lagerichtige Anbringung sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten , Fluchtplan24 — Gestaltung und Anbringung nach DIN ISO 23601: Montagehöhe rund 1,60 m (Planmitte) als Empfehlung nach DIN/TR 4844-4, etwa 1,30 m barrierefrei, lagerichtige Ausrichtung nach ASR A2.3, Regelgröße A3 mit A4-Ausnahme, langnachleuchtend mindestens Klasse C
Montagehöhe und lagerichtige Ausrichtung
Als übliche Montagehöhe gilt die Augenhöhe: Der Plan wird so angebracht, dass seine Mitte bei etwa 1,60 m über dem Fußboden liegt; teils wird die Angabe auch als Unterkante zwischen rund 1,60 m und 1,80 m ausgedrückt. Diese Höhe ist eine verbreitete Empfehlung – sie geht auf allgemeine Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung (etwa DIN/TR 4844-4) zurück und ist keine feste Muss-Vorgabe der DIN ISO 23601. Wo überwiegend Rollstuhlfahrende oder kleinere Personen den Plan nutzen, kann eine niedrigere Anbringung um etwa 1,30 m sinnvoll sein.
Entscheidend ist die lagerichtige Anbringung: Der Plan muss so montiert werden, dass seine Ausrichtung mit der tatsächlichen Blickrichtung des Betrachters übereinstimmt – was im Plan oben liegt, entspricht der Richtung nach vorn. Die Standortkennzeichnung „Sie sind hier“ muss dabei exakt mit dem realen Anbringungsort übereinstimmen. Diese Anforderung an die lagerichtige Darstellung und Anbringung ist für Arbeitsstätten in der ASR A2.3 verankert; ob Hoch- oder Querformat gewählt wird, richtet sich nach dem Grundriss.
Damit der Plan seine Funktion erfüllt, sollte er dauerhaft und ortsfest befestigt sein und über freie Sicht verfügen. In größeren Gebäuden empfiehlt sich zudem eine einheitliche Systematik – gleiche Höhe und vergleichbare Standorte je Geschoss –, damit Nutzerinnen und Nutzer die Pläne intuitiv finden.
- Übliche Höhe: Planmitte etwa 1,60 m über dem Fußboden (Augenhöhe)
- Empfehlung nach allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben, keine feste Muss-Vorgabe der DIN ISO 23601
- Barrierefrei ggf. niedriger, um etwa 1,30 m
- Lagerichtig: Ausrichtung des Plans stimmt mit der Blickrichtung überein
- Standortkennzeichnung „Sie sind hier“ muss mit dem realen Ort übereinstimmen (ASR A2.3)
- Dauerhaft, ortsfest, mit freier Sicht; im Gebäude einheitliche Systematik
Quellen: Fluchtplan24 — Gestaltung und Anbringung nach DIN ISO 23601: Montagehöhe rund 1,60 m (Planmitte) als Empfehlung nach DIN/TR 4844-4, etwa 1,30 m barrierefrei, lagerichtige Ausrichtung nach ASR A2.3, Regelgröße A3 mit A4-Ausnahme, langnachleuchtend mindestens Klasse C , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Pflicht zu Flucht- und Rettungsplänen an geeigneten, gut sichtbaren Stellen, lagerichtige Anbringung sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung
Sichtbarkeit und Zugänglichkeit im Notfall sichern
Damit ein Flucht- und Rettungsplan im Notfall hilft, muss er auch unter ungünstigen Bedingungen sichtbar und zugänglich bleiben. Grundvoraussetzung ist eine freie, unverdeckte Sichtachse und ein Standort auf dem natürlichen Weg zum Ausgang. Hinzu kommt die Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung: DIN ISO 23601 verlangt, dass der Plan auch dann lesbar bleibt. Das lässt sich entweder über eine Sicherheitsbeleuchtung erreichen, die den Plan vertikal mit mindestens 5 Lux ausleuchtet, oder über ein langnachleuchtendes Trägermaterial von mindestens der Leuchtdichteklasse C nach DIN 67510-1. Fehlt am Standort eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung, ist die langnachleuchtende Ausführung in der Regel erforderlich.
Die Zugänglichkeit hängt außerdem am Material und an der Befestigung: Der Plan sollte dauerhaft, licht- und feuchtebeständig ausgeführt und sicher an der Wand fixiert sein, damit er über Jahre lesbar bleibt und nicht ausbleicht oder sich löst. Ebenso wichtig ist die Aktualität – ein empfohlener Prüfrhythmus liegt bei etwa alle zwei Jahre sowie unmittelbar nach baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen. Ein veralteter oder verdeckter Plan verliert seinen Sinn genau in dem Moment, in dem er gebraucht wird.
Besonders zählt die Sichtbarkeit dort, wo sich ortsunkundige Personen aufhalten – etwa in Hotels, Versammlungsstätten, Schulen oder größeren Betrieben. Hier sollten die Standorte so gewählt werden, dass der Plan an Wartepunkten und an natürlichen Wegeachsen sofort ins Auge fällt.
- Freie, unverdeckte Sichtachse und Standort auf dem Weg zum Ausgang
- Erkennbarkeit auch bei Stromausfall (DIN ISO 23601)
- Zwei Wege: Sicherheitsbeleuchtung (vertikal mindestens 5 Lux) oder langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C nach DIN 67510-1
- Dauerhaftes, licht- und feuchtebeständiges Material, sicher befestigt
- Aktualität sichern: Prüfung etwa alle zwei Jahre und nach Änderungen
- Für ortsunkundige Personen (Hotel, Versammlungsstätte, Schule) Standorte an Wartepunkten wählen
Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung , Brewes — DIN 67510-1: Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Produkte; Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten (Klassen D und E höher) , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Pflicht zu Flucht- und Rettungsplänen an geeigneten, gut sichtbaren Stellen, lagerichtige Anbringung sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten
Rahmen: Eigenschaften für Lesbarkeit und Sicherheit
Ein Rahmen schützt den Flucht- und Rettungsplan vor Schmutz, Feuchtigkeit, UV-Licht und mechanischer Beschädigung und hält ihn so dauerhaft lesbar. Für die Materialwahl gilt im Sinne des Brandschutzes: robuste, schwer entflammbare Werkstoffe sind empfehlenswert, in der Regel Aluminium oder Edelstahl, während Holz und einfache Kunststoffe für diesen Zweck weniger geeignet sind. Viele Aushangrahmen werden deshalb als schwer entflammbar (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 beziehungsweise B-s1,d0 nach EN 13501-1) angeboten. Das ist eine sinnvolle Produkteigenschaft und ein Qualitätsmerkmal; eine pauschale gesetzliche Pflicht, den Rahmen selbst in einer bestimmten Baustoffklasse auszuführen, ergibt sich daraus nicht automatisch – maßgeblich bleiben die Vorgaben des jeweiligen Brandschutzkonzepts.
Für die Lesbarkeit ist die Abdeckung entscheidend: Eine entspiegelte, blendfreie und zugleich bruchsichere Abdeckung – etwa aus Acrylglas oder PET – sorgt dafür, dass der Plan auch bei ungünstigem Lichteinfall und in Stresssituationen gut erkennbar bleibt. Eine sichere, möglichst verdeckte Wandbefestigung verhindert, dass der Rahmen verrutscht oder unbefugt entnommen wird.
Die Nachleuchteigenschaft betrifft dabei nicht den Rahmen, sondern den Plan selbst: Bei Bedarf wird der Plan auf langnachleuchtendem Träger gedruckt oder mit einer nachleuchtenden Hinterlegung kombiniert, die mindestens die Leuchtdichteklasse C nach DIN 67510-1 erreicht. Der Rahmen ergänzt diese Ausführung, ersetzt aber weder eine geforderte Sicherheitsbeleuchtung noch das Aufladen des nachleuchtenden Materials durch die reguläre Beleuchtung.
- Rahmen schützt vor Schmutz, Feuchte, UV-Licht und Beschädigung und hält den Plan lesbar
- Empfehlenswert: robuste, schwer entflammbare Materialien wie Aluminium oder Edelstahl
- Baustoffklasse B1 (DIN 4102-1) beziehungsweise B-s1,d0 (EN 13501-1) ist ein Qualitätsmerkmal, keine pauschale Pflicht für den Rahmen selbst
- Entspiegelte, blendfreie und bruchsichere Abdeckung für gute Lesbarkeit
- Sichere, möglichst verdeckte Wandbefestigung
- Nachleuchten betrifft den Plan (mindestens Klasse C nach DIN 67510-1), nicht den Rahmen
Quellen: Brandschutz Checkup — Rahmen für Flucht- und Rettungspläne im Format A3: empfohlene Materialien Aluminium oder Edelstahl, schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102-1 / B-s1,d0 nach EN 13501-1), entspiegelte und bruchsichere Abdeckung, Klapprahmen zum Planwechsel, nachleuchtende Hinterlegung mindestens Klasse C , Brewes — DIN 67510-1: Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Produkte; Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten (Klassen D und E höher)
Format A3, Wechselrahmen und A3-Rahmen
Als Regelgröße sieht DIN ISO 23601 das Format DIN A3 vor; für den Aushang in einzelnen Räumen – etwa in einem Hotelzimmer – ist ausnahmsweise DIN A4 zulässig. Für große oder unübersichtliche Gebäude sowie für Übersichtspläne kommen größere Formate bis A0 in Betracht. Der Rahmen wird entsprechend im passenden Format gewählt, damit der Plan randscharf und ohne Verdeckung sichtbar bleibt.
Praktisch bewährt haben sich Wechselrahmen, meist als Aluminium-Klapprahmen (Snap-Frame): Die vier Profilschenkel lassen sich werkzeuglos von vorn aufklappen, sodass der Plan schnell getauscht werden kann. Das ist besonders nützlich, weil Flucht- und Rettungspläne bei baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen fortgeschrieben und regelmäßig geprüft werden müssen – ein Wechselrahmen erspart dann den kompletten Neukauf und hält den Aufwand für die Aktualisierung gering.
Ein Rahmen im Format A3 sollte die genannten Eigenschaften bündeln: gute Lesbarkeit in Augenhöhe, eine entspiegelte und bruchsichere Abdeckung, ein schwer entflammbares Rahmenmaterial und – je nach Standort und Beleuchtungssituation – eine nachleuchtende Ausführung des Plans oder eine nachleuchtende Hinterlegung nach DIN 67510-1. So bleibt der Plan tagsüber gut erkennbar und, wo nötig, auch bei Ausfall der Beleuchtung ablesbar.
- Regelgröße DIN A3; DIN A4 als Ausnahme für einzelne Räume
- Größere Formate bis A0 für große Gebäude und Übersichtspläne
- Wechselrahmen als Aluminium-Klapprahmen (Snap-Frame): werkzeugloser Frontzugang
- Schneller Planwechsel erleichtert Aktualisierung und Fortschreibung
- A3-Rahmen: gut lesbar in Augenhöhe, entspiegelte und bruchsichere Abdeckung, schwer entflammbares Material
- Bei Bedarf nachleuchtende Ausführung oder Hinterlegung nach DIN 67510-1
Quellen: Brandschutz Checkup — Rahmen für Flucht- und Rettungspläne im Format A3: empfohlene Materialien Aluminium oder Edelstahl, schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102-1 / B-s1,d0 nach EN 13501-1), entspiegelte und bruchsichere Abdeckung, Klapprahmen zum Planwechsel, nachleuchtende Hinterlegung mindestens Klasse C , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung
Häufige Fragen zum Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen
Muss auf jeder Etage ein Flucht- und Rettungsplan hängen?
In der Regel ja: Üblich ist mindestens ein Plan je Geschoss, in großen oder verwinkelten Gebäuden auch mehrere je Geschoss. Jeder Plan trägt dann eine eigene, an seinem Standort ausgerichtete Standortkennzeichnung. Die genaue Zahl und die Standorte ergeben sich aus der Größe und Nutzung des Gebäudes sowie aus der Gefährdungsbeurteilung.
Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Pflicht zu Flucht- und Rettungsplänen an geeigneten, gut sichtbaren Stellen, lagerichtige Anbringung sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten
Darf ein Flucht- und Rettungsplan hinter einer Tür oder hinter Möbeln angebracht werden?
Nein. Der Plan muss frei einsehbar, unverdeckt und dauerhaft zugänglich sein und darf nicht hinter Türflügeln, Schränken oder Regalen verschwinden. Sinn ergibt nur ein Standort mit freier Sichtachse an einer Stelle, die man auf dem Weg nach draußen ohnehin passiert.
Quellen: Fluchtplan24 — Gestaltung und Anbringung nach DIN ISO 23601: Montagehöhe rund 1,60 m (Planmitte) als Empfehlung nach DIN/TR 4844-4, etwa 1,30 m barrierefrei, lagerichtige Ausrichtung nach ASR A2.3, Regelgröße A3 mit A4-Ausnahme, langnachleuchtend mindestens Klasse C , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung
Ist die Montagehöhe von 1,60 m gesetzlich vorgeschrieben?
Die Höhe von etwa 1,60 m (Planmitte in Augenhöhe) ist eine verbreitete Empfehlung, keine starre Muss-Vorgabe der DIN ISO 23601. Sie geht auf allgemeine Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung zurück und dient der guten Erkennbarkeit. Wo überwiegend Rollstuhlfahrende oder kleinere Personen den Plan nutzen, kann eine niedrigere Anbringung um etwa 1,30 m sinnvoll sein. Wichtiger als der genaue Zentimeterwert ist, dass der Plan gut sichtbar und lagerichtig hängt.
Muss der Plan in einem Rahmen hängen oder reicht Laminieren?
Ein Rahmen ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich und empfehlenswert. Entscheidend ist, dass der Plan dauerhaft, licht- und feuchtebeständig, blendfrei und ortsfest angebracht ist. Ein Rahmen mit entspiegelter, bruchsicherer Abdeckung erfüllt das zuverlässig und schützt den Plan; ein laminierter Aushang kann genügen, ist aber anfälliger für Wellen, Vergilben und Beschädigung.
Quellen: Brandschutz Checkup — Rahmen für Flucht- und Rettungspläne im Format A3: empfohlene Materialien Aluminium oder Edelstahl, schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102-1 / B-s1,d0 nach EN 13501-1), entspiegelte und bruchsichere Abdeckung, Klapprahmen zum Planwechsel, nachleuchtende Hinterlegung mindestens Klasse C , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung
Welches Format braucht der Aushang – A3 oder A4?
Die Regelgröße ist DIN A3. DIN A4 ist nur ausnahmsweise für den Aushang in einzelnen Räumen zulässig, etwa in einem Hotelzimmer. Für große oder unübersichtliche Gebäude und für Übersichtspläne kommen größere Formate bis A0 in Betracht. Der Rahmen wird passend zum gewählten Format ausgeführt.
Quellen: DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung , Fluchtplan24 — Gestaltung und Anbringung nach DIN ISO 23601: Montagehöhe rund 1,60 m (Planmitte) als Empfehlung nach DIN/TR 4844-4, etwa 1,30 m barrierefrei, lagerichtige Ausrichtung nach ASR A2.3, Regelgröße A3 mit A4-Ausnahme, langnachleuchtend mindestens Klasse C
Wer legt die Standorte der Flucht- und Rettungspläne fest?
Die Standorte ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und – soweit vorhanden – aus dem Brandschutzkonzept, orientiert an DIN ISO 23601 und für Arbeitsstätten an der ASR A2.3. Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber; bei der Auswahl und Erstellung unterstützen Brandschutzbeauftragte sowie spezialisierte Fachbetriebe.
Quellen: BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“: Pflicht zu Flucht- und Rettungsplänen an geeigneten, gut sichtbaren Stellen, lagerichtige Anbringung sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in Arbeitsstätten , DGWZ — DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (in Kraft seit November 2021, ersetzt 2010-12): Aushang an gut sichtbaren Stellen wie Eingangsbereich und Treppenhaus, Regelgröße DIN A3, Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung