Ratgeber · aktualisiert am 10.08.2026

Müssen Flucht- und Rettungspläne nachleuchtend sein?

Nein, nicht automatisch: Ob ein Flucht- und Rettungsplan langnachleuchtend (umgangssprachlich phosphoreszierend) ausgeführt sein muss, ist keine Frage eines eigenen Plantyps, sondern eine Material- und Druckfrage, die vom Anbringungsort abhängt. Nach DIN ISO 23601:2021-11 muss der Plan auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar bleiben – das lässt sich entweder durch eine Sicherheitsbeleuchtung (vertikal mindestens 5 Lux) oder durch langnachleuchtendes Trägermaterial von mindestens der Leuchtdichteklasse C nach DIN 67510-1:2020-05 sicherstellen. Fehlt am Anbringungsort eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung, ist die langnachleuchtende Ausführung daher in der Regel erforderlich (Stand: August 2026).

Nachleuchtend: Pflicht oder freiwillig?

Nicht jeder Flucht- und Rettungsplan muss langnachleuchtend (umgangssprachlich phosphoreszierend) sein. „Nachleuchtend“ ist kein eigener Plantyp, sondern eine Eigenschaft des Trägermaterials und des Drucks: Inhalt und Gestaltung richten sich unabhängig davon nach DIN ISO 23601, lediglich das Material entscheidet darüber, ob der Plan auch im Dunkeln erkennbar bleibt. Entscheidend ist daher nicht der Plan selbst, sondern die Frage, ob er an seinem Anbringungsort auch bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung noch lesbar ist.

Genau hier setzt die Norm an: Nach DIN ISO 23601:2021-11 muss ein Flucht- und Rettungsplan auch dann erkennbar bleiben, wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt. Dafür lässt die Norm zwei Wege zu – entweder eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Plan vertikal mit mindestens 5 Lux beleuchtet, oder ein langnachleuchtendes Trägermaterial von mindestens der Leuchtdichteklasse C nach DIN 67510-1. Ist der Plan über eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung erkennbar, kann eine normale, tagsüber gut lesbare Ausführung genügen; fehlt sie, ist die langnachleuchtende Ausführung in der Regel erforderlich.

Die Nachleuchtpflicht hängt somit vom Anbringungsort ab und wird über die Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise das Brandschutzkonzept festgelegt. Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Ein langnachleuchtender Plan ersetzt keine ohnehin vorgeschriebene Sicherheitsbeleuchtung des Fluchtwegs, sondern ergänzt die Kennzeichnung dort, wo bei Stromausfall keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.

  • „Nachleuchtend“ ist kein eigener Plantyp, sondern eine Material- und Druckeigenschaft
  • Inhalt und Gestaltung immer nach DIN ISO 23601 – unabhängig vom Trägermaterial
  • DIN ISO 23601 verlangt Erkennbarkeit auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung
  • Zwei zulässige Wege: Sicherheitsbeleuchtung (vertikal mindestens 5 Lux) oder langnachleuchtendes Material (mindestens Klasse C)
  • Ohne ausreichende Sicherheitsbeleuchtung ist die langnachleuchtende Ausführung in der Regel erforderlich
  • Entscheidung über Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzkonzept; langnachleuchtend ersetzt keine geforderte Sicherheitsbeleuchtung

Quellen: FeuerTRUTZ — Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung durch langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C (ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung vertikal mindestens 5 Lux, Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06 , BAuA — ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013 S. 334, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 242): ohne Sicherheitsbeleuchtung langnachleuchtende Flucht-, Rettungs- und Brandschutzzeichen mindestens DIN 67510-1 Klasse C, Erkennbarkeitsdauer laut Gefährdungsbeurteilung , Fluchtplan24 — Langnachleuchtende Folien in Flucht- und Rettungsplänen: nicht pauschal vorgeschrieben, sondern Material- und Druckfrage; Nutzen bei Stromausfall, Praxiswert rund 160 mcd/m² nach DIN 67510, Grenzen wie vorheriges Aufladen und Alterung

Was DIN ISO 23601 zur Erkennbarkeit bei Stromausfall fordert

Maßgeblich für die Gestaltung ist die DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (seit November 2021, ersetzt die Fassung 2010-12). Sie fordert, dass der Plan auch bei einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar bleibt. Erfüllt wird das entweder durch langnachleuchtendes Material, das mindestens die Leuchtdichteklasse C nach ISO 17398 beziehungsweise DIN 67510 erreicht, oder durch eine Sicherheitsbeleuchtung, die den Plan vertikal mit mindestens 5 Lux ausleuchtet.

Für die Ausführung gibt die Norm zudem vor, dass der Plan einen weißen oder nachleuchtend-weißen Hintergrund nach DIN ISO 3864-1:2012-06 hat. Bei der langnachleuchtenden Variante wird der gesamte Plan auf langnachleuchtendem Träger gedruckt, sodass Grundriss, Fluchtwege, Legende und die Sicherheits- und Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 im Dunkeln nachleuchten. Als Regelgröße sieht die Norm mindestens das Format DIN A3 vor; für den Aushang in einzelnen Räumen ist ausnahmsweise DIN A4 zulässig.

Ob die langnachleuchtende Ausführung nötig ist, ergibt sich damit aus dem konkreten Anbringungsort: Wo eine Sicherheitsbeleuchtung den Plan bei Stromausfall ausreichend beleuchtet, ist sie nicht zwingend; wo eine solche Beleuchtung fehlt, ist sie in der Regel vorgeschrieben. Die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen sind für Arbeitsstätten seit der Neufassung 2022 in der ASR A2.3 geregelt.

  • Grundlage: DIN ISO 23601:2021-11 „Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne“ (ersetzt 2010-12)
  • Plan muss auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar bleiben
  • Erfüllung durch langnachleuchtendes Material (mindestens Klasse C nach ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung (vertikal mindestens 5 Lux)
  • Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06
  • Regelgröße DIN A3, Ausnahme DIN A4 für einzelne Räume; Piktogramme nach DIN EN ISO 7010
  • Anforderung ist ortsabhängig; Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen für Arbeitsstätten in ASR A2.3 geregelt

Quellen: FeuerTRUTZ — Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung durch langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C (ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung vertikal mindestens 5 Lux, Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06 , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (Ausgabe März 2022, GMBl 2022 S. 227, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 913): Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen (aus der weggefallenen ASR A3.4/7 überführt)

Leuchtdichteklassen nach DIN 67510-1 – was Klasse C bedeutet

Wie hell und wie lange ein Material nachleuchtet, beschreibt die DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1: Messung und Kennzeichnung beim Hersteller“ (ersetzt die Fassung 2009-11). Sie ordnet langnachleuchtende Produkte anhand ihrer Nachleuchtdichte in Leuchtdichteklassen ein. Für die Sicherheitskennzeichnung sind heute vor allem die Klassen C, D und E maßgeblich; die früheren Klassen A und B sollten dafür nicht mehr verwendet werden.

Die für Flucht- und Rettungspläne genannte Mindestanforderung ist die Klasse C: Sie verlangt eine Nachleuchtdichte von mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und mindestens 20 mcd/m² nach 60 Minuten (kurz 140/20), jeweils gemessen nach einer definierten Anregung mit Licht. Höhere Klassen leuchten heller und länger nach. In der Praxis werden für gut lesbare Pläne häufig Materialien mit rund 160 mcd/m² eingesetzt.

Physikalisch beruht das Nachleuchten auf Phosphoreszenz: Das Material speichert Licht und gibt es ohne weitere Energiezufuhr wieder ab – deshalb sind „langnachleuchtend“, „nachleuchtend“ und „phosphoreszierend“ umgangssprachlich meist dasselbe. Voraussetzung ist, dass das Material zuvor ausreichend mit Licht aufgeladen wurde. Die erreichte Leuchtdichteklasse wird vom Hersteller nach DIN 67510-1 gemessen und gekennzeichnet und lässt sich in der Regel über ein Prüfzeugnis nachweisen.

  • Grundlage der Nachleuchtwerte: DIN 67510-1:2020-05 (ersetzt 2009-11)
  • Einteilung in Leuchtdichteklassen; für Sicherheitskennzeichnung Klassen C, D und E maßgeblich
  • Mindestanforderung Klasse C: mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten (140/20)
  • Höhere Klassen leuchten heller und länger; Praxiswert häufig rund 160 mcd/m²
  • „Langnachleuchtend“, „nachleuchtend“ und „phosphoreszierend“ meinen umgangssprachlich dasselbe Prinzip
  • Material muss vorher mit Licht aufgeladen werden; Klasse wird vom Hersteller gekennzeichnet und per Prüfzeugnis belegt

Quellen: Brewes — DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1“ (ersetzt 2009-11): Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Materialien, Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten, Kennzeichnung beim Hersteller , Fluchtplan24 — Langnachleuchtende Folien in Flucht- und Rettungsplänen: nicht pauschal vorgeschrieben, sondern Material- und Druckfrage; Nutzen bei Stromausfall, Praxiswert rund 160 mcd/m² nach DIN 67510, Grenzen wie vorheriges Aufladen und Alterung

Arbeitsstätten: ASR A1.3, Sicherheitsbeleuchtung und ASR A3.4

In Arbeitsstätten kommt die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert im GMBl 2022) hinzu. Sie gibt vor: Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, müssen die notwendigen Flucht-, Rettungs- und Brandschutzzeichen langnachleuchtend ausgeführt sein und mindestens die Anforderungen der DIN 67510-1, Klasse C, erfüllen. Wie lange die Zeichen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung erkennbar bleiben müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und beträgt mindestens 30 Minuten.

Dieselbe Logik greift für den Flucht- und Rettungsplan an seinem Anbringungsort: Wo eine Sicherheitsbeleuchtung fehlt, ist die langnachleuchtende Ausführung folgerichtig. Zu beachten ist die Neuordnung von 2022 – mit dem Wegfall der früheren ASR A3.4/7 wurden die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen in die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ überführt, während die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ die allgemeine Beleuchtung regelt.

Für die Praxis heißt das: Ob normaler Druck oder langnachleuchtende Ausführung, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung im Zusammenspiel mit dem Beleuchtungskonzept. Langnachleuchtende Kennzeichnung und Pläne sind dabei eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen aber eine dort geforderte Sicherheitsbeleuchtung nicht. Für Gebäude außerhalb des Arbeitsstättenrechts können zusätzlich Sonderbauvorschriften der Länder eigene Anforderungen stellen.

  • ASR A1.3 (Ausgabe Februar 2013, zuletzt geändert GMBl 2022): ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Flucht-, Rettungs- und Brandschutzzeichen langnachleuchtend sein
  • Mindestanforderung: DIN 67510-1, Klasse C; Erkennbarkeitsdauer laut Gefährdungsbeurteilung, mindestens 30 Minuten
  • Gleiche Logik für den Plan am Anbringungsort ohne Sicherheitsbeleuchtung
  • Neuordnung 2022: Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen jetzt in ASR A2.3, allgemeine Beleuchtung in ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“
  • Langnachleuchtende Ausführung ergänzt, ersetzt aber keine geforderte Sicherheitsbeleuchtung
  • Außerhalb der Arbeitsstätten können Sonderbauvorschriften der Länder eigene Anforderungen stellen

Quellen: BAuA — ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013 S. 334, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 242): ohne Sicherheitsbeleuchtung langnachleuchtende Flucht-, Rettungs- und Brandschutzzeichen mindestens DIN 67510-1 Klasse C, Erkennbarkeitsdauer laut Gefährdungsbeurteilung , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (Ausgabe März 2022, GMBl 2022 S. 227, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 913): Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen (aus der weggefallenen ASR A3.4/7 überführt)

Vorteile nachleuchtender Flucht- und Rettungspläne im Brandfall

Der praktische Nutzen liegt in der passiven Sichtbarkeit ohne Strom: Fällt bei einem Brand die allgemeine Beleuchtung aus oder wird sie abgeschaltet, bleibt ein langnachleuchtender Plan in den ersten, oft entscheidenden Minuten erkennbar und hilft bei der Orientierung. Das ist besonders dort wertvoll, wo sich ortsunkundige Personen aufhalten – etwa in Hotels, Versammlungsstätten oder größeren Betrieben –, weil der Plan den Weg zum nächsten Ausgang auch im Dunkeln zeigt.

Zur ehrlichen Einordnung gehören auch die Grenzen: Langnachleuchtendes Material muss zuvor durch ausreichend Licht aufgeladen werden, und die Leuchtdichte nimmt mit der Zeit ab – die Klassen der DIN 67510-1 beschreiben nur Mindestwerte. Starke Verrauchung kann die Sichtbarkeit zusätzlich verringern. Ein nachleuchtender Plan ist deshalb eine Ergänzung der Sicherheitskennzeichnung und ersetzt weder eine geforderte Sicherheitsbeleuchtung noch die regelmäßige Beleuchtung, die das Material auflädt.

Weil es sich um eine Material- und Druckfrage handelt, lässt sich die nachleuchtende Ausführung unkompliziert einplanen: Ein bestehender, inhaltlich normkonformer Plan kann auf langnachleuchtendem Träger neu gedruckt oder laminiert werden, ohne dass sich Inhalt und Gestaltung nach DIN ISO 23601 ändern. Spezialisierte Druck- und CAD-Fachbetriebe erstellen die Pläne und liefern sie wahlweise in tagsüber lesbarer oder in langnachleuchtender Ausführung – so passen Materialwahl und Anbringungsort von Anfang an zusammen.

  • Passive Sichtbarkeit ohne Strom: erkennbar in den ersten Minuten nach Ausfall der Beleuchtung
  • Bessere Orientierung, besonders für ortsunkundige Personen in Hotels, Versammlungsstätten oder Betrieben
  • Ergänzt Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
  • Grenzen: vorheriges Aufladen nötig, Leuchtdichte nimmt ab, starke Verrauchung verringert die Sicht
  • Kein Ersatz für eine geforderte Sicherheitsbeleuchtung
  • Nachträglich umsetzbar: bestehender Plan auf langnachleuchtendem Träger neu gedruckt, Inhalt nach DIN ISO 23601 unverändert

Quellen: Fluchtplan24 — Langnachleuchtende Folien in Flucht- und Rettungsplänen: nicht pauschal vorgeschrieben, sondern Material- und Druckfrage; Nutzen bei Stromausfall, Praxiswert rund 160 mcd/m² nach DIN 67510, Grenzen wie vorheriges Aufladen und Alterung , Brewes — DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1“ (ersetzt 2009-11): Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Materialien, Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten, Kennzeichnung beim Hersteller

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu nachleuchtenden Flucht- und Rettungsplänen

Ist „nachleuchtend“ dasselbe wie „langnachleuchtend“ oder „phosphoreszierend“?

Umgangssprachlich meinen alle drei dasselbe. Der Normbegriff ist „langnachleuchtend“; „phosphoreszierend“ beschreibt das physikalische Prinzip, bei dem das Material Licht speichert und ohne weitere Energiezufuhr wieder abgibt. Für die Sicherheitskennzeichnung zählt, dass das langnachleuchtende Material nach DIN 67510-1 mindestens die Leuchtdichteklasse C erreicht – die Bezeichnung auf dem Produkt ist zweitrangig, der nachgewiesene Wert entscheidend.

Quellen: Brewes — DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1“ (ersetzt 2009-11): Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Materialien, Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten, Kennzeichnung beim Hersteller

Wie lange leuchtet ein nachleuchtender Fluchtplan nach und wie lädt er sich auf?

Das hängt von der Leuchtdichteklasse ab. Klasse C nach DIN 67510-1 verlangt mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten; hochwertigere Klassen leuchten länger und heller nach. Voraussetzung ist stets, dass das Material vorher ausreichend mit Licht aufgeladen wurde. In Arbeitsstätten muss die Erkennbarkeit nach Ausfall der Beleuchtung laut Gefährdungsbeurteilung mindestens 30 Minuten betragen.

Quellen: Brewes — DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1“ (ersetzt 2009-11): Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Materialien, Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten, Kennzeichnung beim Hersteller , BAuA — ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Ausgabe Februar 2013, GMBl 2013 S. 334, zuletzt geändert GMBl 2022 S. 242): ohne Sicherheitsbeleuchtung langnachleuchtende Flucht-, Rettungs- und Brandschutzzeichen mindestens DIN 67510-1 Klasse C, Erkennbarkeitsdauer laut Gefährdungsbeurteilung

Genügt bei vorhandener Sicherheitsbeleuchtung ein normal gedruckter Plan?

Das kann genügen. Beleuchtet eine Sicherheitsbeleuchtung den Plan bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ausreichend – nach DIN ISO 23601 vertikal mit mindestens 5 Lux –, ist eine langnachleuchtende Ausführung nicht zwingend. Fehlt eine solche Beleuchtung oder ist sie am Anbringungsort unzureichend, ist die langnachleuchtende Ausführung in der Regel erforderlich. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung im Zusammenspiel mit dem Beleuchtungskonzept.

Quellen: FeuerTRUTZ — Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung durch langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C (ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung vertikal mindestens 5 Lux, Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06 , BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (Ausgabe März 2022, GMBl 2022 S. 227, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 913): Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen (aus der weggefallenen ASR A3.4/7 überführt)

Gilt die Nachleuchtpflicht auch außerhalb von Arbeitsstätten, etwa in Hotels, Schulen oder Versammlungsstätten?

Das Arbeitsstättenrecht mit ASR A1.3 und ASR A2.3 schützt zunächst die Beschäftigten. Für Gebäude mit Publikumsverkehr können zusätzlich das Baurecht der Länder und Sonderbauvorschriften greifen – etwa die Versammlungsstättenverordnung, Vorgaben für Beherbergungsbetriebe oder für Schulen –, die eigene Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtung, Kennzeichnung und Pläne stellen können. Ob eine langnachleuchtende Ausführung nötig ist, richtet sich nach den für das jeweilige Objekt geltenden Vorschriften und der Gefährdungsbeurteilung.

Quellen: BAuA — ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (Ausgabe März 2022, GMBl 2022 S. 227, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 913): Pflicht zum Flucht- und Rettungsplan sowie Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Flucht- und Rettungswegen (aus der weggefallenen ASR A3.4/7 überführt) , FeuerTRUTZ — Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung durch langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C (ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung vertikal mindestens 5 Lux, Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06

Muss das langnachleuchtende Material geprüft oder zertifiziert sein?

Ein eigenes behördliches Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, ein Nachweis der Leuchtdichteklasse aber üblich und sinnvoll. Langnachleuchtende Produkte werden nach DIN 67510-1 gemessen und vom Hersteller gekennzeichnet; für Flucht- und Rettungspläne sollte mindestens die Klasse C nachgewiesen sein. In der Regel belegt ein Prüfzeugnis des Herstellers die erreichte Klasse – darauf sollten Sie bei der Auswahl des Materials achten.

Quellen: Brewes — DIN 67510-1:2020-05 „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1“ (ersetzt 2009-11): Leuchtdichteklassen langnachleuchtender Materialien, Klasse C mit mindestens 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten, Kennzeichnung beim Hersteller

Kann ein bestehender Flucht- und Rettungsplan nachträglich als nachleuchtende Ausführung erstellt werden?

Ja. Da „nachleuchtend“ nur das Trägermaterial betrifft, kann ein vorhandener, inhaltlich normkonformer Flucht- und Rettungsplan als langnachleuchtende Variante neu gedruckt oder auf langnachleuchtendem Material ausgeführt werden; Inhalt und Gestaltung nach DIN ISO 23601 bleiben unverändert. Das bietet zugleich Gelegenheit, den Plan auf Aktualität zu prüfen und bei baulichen oder nutzungsbezogenen Änderungen fortzuschreiben.

Quellen: FeuerTRUTZ — Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601:2021-11 (seit November 2021, ersetzt 2010-12): Erkennbarkeit bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung durch langnachleuchtendes Material mindestens Klasse C (ISO 17398 / DIN 67510) oder Sicherheitsbeleuchtung vertikal mindestens 5 Lux, Hintergrund weiß oder nachleuchtend-weiß nach DIN ISO 3864-1:2012-06 , Fluchtplan24 — Langnachleuchtende Folien in Flucht- und Rettungsplänen: nicht pauschal vorgeschrieben, sondern Material- und Druckfrage; Nutzen bei Stromausfall, Praxiswert rund 160 mcd/m² nach DIN 67510, Grenzen wie vorheriges Aufladen und Alterung